Liebes Team,
eine polnische Arbeitnehmerin arbeitet 5-6 Tage unbefristet in Deutschland und fährt über das Wochenende dann immer zu ihrem Hauptwohnsitz in Polen zurück. Sie möchte ihren Hauptwohnsitz dort behalten und will sich hier in Deutschland nicht anmelden. Sie scheint hier in Deutschland dort zu wohnen, wo sie den Haushalt führt bzw. bei Freunden.
Meine Fragen:
1. Ist sie verpflichtet, einen Wohnsitz in Deutschland anzumelden bei jeweiligem Bezirksamt, wenn der Hauptwohnsitz aber in Polen ist, auch wenn sie sich mehr als 183 Tage pro Jahr in Deutschland aufhält?
2. Würde es rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber/Arbeitnehmerin nach sich ziehen, wenn sie sich nicht anmeldet? (Lohn wird sv-pflichtig über die TKK abgerechnet und eine Steuer-ID liegt ebenfalls vor und es werden Steuern abgeführt). Meldeadresse bisher auch auf der Abrechnung Polen.
3. Ist sie in allen Zweigen sv-pflichtig? Sie hat nur den einen Job in Deutschland - ich meine, es gibt einen automatischen Abgleich der dt. und poln. Krankenkasse über die PESEL-Nummer.
Vielen Dank
Torsten Kalb