Expertenforum - Wohnsitz-Anmeldung polnische Arbeitskräfte

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  • 01
    Wohnsitz-Anmeldung polnische Arbeitskräfte

    Liebes Team,


    eine polnische Arbeitnehmerin arbeitet 5-6 Tage unbefristet in Deutschland und fährt über das Wochenende dann immer zu ihrem Hauptwohnsitz in Polen zurück. Sie möchte ihren Hauptwohnsitz dort behalten und will sich hier in Deutschland nicht anmelden. Sie scheint hier in Deutschland dort zu wohnen, wo sie den Haushalt führt bzw. bei Freunden.


    Meine Fragen:

    1. Ist sie verpflichtet, einen Wohnsitz in Deutschland anzumelden bei jeweiligem Bezirksamt, wenn der Hauptwohnsitz aber in Polen ist, auch wenn sie sich mehr als 183 Tage pro Jahr in Deutschland aufhält?

    2. Würde es rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber/Arbeitnehmerin nach sich ziehen, wenn sie sich nicht anmeldet? (Lohn wird sv-pflichtig über die TKK abgerechnet und eine Steuer-ID liegt ebenfalls vor und es werden Steuern abgeführt). Meldeadresse bisher auch auf der Abrechnung Polen.

    3. Ist sie in allen Zweigen sv-pflichtig? Sie hat nur den einen Job in Deutschland - ich meine, es gibt einen automatischen Abgleich der dt. und poln. Krankenkasse über die PESEL-Nummer.


    Vielen Dank

    Torsten Kalb

  • 02
    RE: Wohnsitz-Anmeldung polnische Arbeitskräfte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Hierzu melden sich unsere Experten im Sozialversicherungsrecht nochmals gesondert bei Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Wohnsitz-Anmeldung polnische Arbeitskräfte

    Sehr geehrter Herr Kalb,
     
    die Sozialversicherungspflicht ist geprägt von dem Territorialitätsprinzip; dies bedeutet, dass Versicherungspflicht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird (§ 3 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) IV).  

    Da nach Ihrer Schilderung die Mitarbeiterin in Deutschland tätig ist, besteht Sozialversicherungs-pflicht nach deutschen Rechtsvorschriften. 
     
    Da Sie die 183-Tage-Regelung ansprechen, sind steuerliche Regelungen betroffen, die wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums nicht beantworten können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 04
    RE: Wohnsitz-Anmeldung polnische Arbeitskräfte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zunächst bitten wir um Verständnis, dass nur der steuerliche Aspekt Ihrer Anfrage durch uns beantwortet werden kann.

    Melderechtliche Fragen wären anwaltlich oder durch Anfrage bei der Medebehörde zu klären. Für die sv-rechtlichen Aspekte dürfen wir auf die Fachexperten Sozialversicherung verweisen.


    Lohnsteuerlich ist das Arbeitsverhältnis (nach den Bestimmungen des DBA Dt.-Polen) in Deutschland abzurechnen und zu besteuern. Dies gilt unabhängig von der (vorhandenen oder fehlenden) Meldung eines Wohnsitzes. Entscheidend ist insoweit, dass die Arbeit in Deutschland für einen hier ansässigen Arbeitgeber verrichtet wird.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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