Ein freier Mitarbeiter - Wohnsitz in Deutschland - hat eine Hauptbeschäftigung in der Schweiz. Er hat - außer uns - keine weiteren Auftraggeber.
Besteht hier Scheinselbständigkeit?
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Ein freier Mitarbeiter - Wohnsitz in Deutschland - hat eine Hauptbeschäftigung in der Schweiz. Er hat - außer uns - keine weiteren Auftraggeber.
Besteht hier Scheinselbständigkeit?
Hallo U. R.,
Personen, die gewöhnlich in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder der Schweiz eine abhängige Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit ausüben, unterliegen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die abhängige Beschäftigung ausgeübt wird.
Da aufgrund Ihrer Schilderung die Schweizer Rechtsvorschriften anzuwenden sind, wäre nach unserem Verständnis die weitere Vorgehensweise mit dem Schweizer Sozialversicherungsträger des betroffenen Mitarbeiters abzustimmen. Dies gilt insbesondere für die Prüfung der „Scheinselbständigkeit“.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie ggf. von der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbandes unter www.dvka.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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