Guten Tag,
wir haben eine Mitarbeiterin SV-Schlüssel 3111, die im aktuellen Monat bei uns arbeitet und ihre Unterstützungskassenleistung ausgezahlt bekommt. Ich habe ein zweite Personalnummer angelegt mit dem Schlüssel KV 1 KVDR, sonst 0, auch keine Umlagen. Ich habe die Personengruppe 904 und Entgelt nach Austritt gewählt, damit eine SV-Beiträge abgeführt werden. Die Steuerklasse habe ich auf SECHS gesetzt und die Lohnart als Füntelregelung-Einmalbezug geschlüsselt. Die Leistung beträgt ca. 16.000€. Das monatliche Gehalt ist 1.100€. Die Mitarbeiterin erhält den Hinweis eine Steuererklärung abgeben zu müssen und ggf. die SV-Beiträge für den Versorgungsbezug nach Rückmeldung der AOK selbst abzuführen. Ist das korrekt? Kann ich hier auch die aktuelle Steuerklasse EINS zweimal verwenden (bei der aktiven Personalnummer, wie auch beim Versorgungsbezug)? Es ist ja ein und derselbe Arbeitgeber?
Viele Grüße
Fritsche