Expertenforum - Zahlung der Inflationsausgleichsprämie während/trotz Bezug Krankengeld

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  • 01
    Zahlung der Inflationsausgleichsprämie während/trotz Bezug Krankengeld

    Wir möchten unserem MA, der aktuell im Krankengeldbezug ist, eine Inflationsausgleichsprämie bezahlen. Bleibt die Steuer/SV-Freiheit auch in diesem Fall (Krankengeldbezug über Krankenkasse, ansonsten kein Entgelt von uns) gegeben?

    Vielen Dank für eine Rückinfo.

  • 02
    RE: Zahlung der Inflationsausgleichsprämie während/trotz Bezug Krankengeld

    Guten Tag,
     
    als Höchstbetrag für eine steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie kann pro Arbeitnehmer der Betrag von 3.000,00 Euro gezahlt werden. Unerheblich ist, ob der Mitarbeitende in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt.
    Ebenso ist nicht von Bedeutung, ob Arbeitnehmende sich im Krankengeldbezug oder im Mutterschutz befinden.
    Dem Arbeitsentgelt sind zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährte einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, soweit sie lohnsteuerfrei sind, nicht zuzurechnen ( § 1 Abs. 1 Satz 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung).
     
    Grundsätzlich sind daher zusätzliche Zuwendungen, die nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, beitragsfrei in der Sozialversicherung.
     
    Zur Beurteilung ist hier regelmäßig auf die steuerliche Beurteilung abzustellen.
     
    Sofern also die Inflationsausgleichsprämie in der von Ihnen geschilderten Fallgestaltung nach den Ausführungen des Bundesfinanzministeriums steuerfrei gezahlt werden kann, ist dies auf die beitragsrechtliche Beurteilung in der Sozialversicherung zu übertragen.
     
    Insoweit ist die Inflationsausgleichsprämie neben der Steuerfreiheit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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