Expertenforum - Zahlung Tantieme

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  • 01
    Zahlung Tantieme

    Sehr geehrte Damen und Herren


    Ich hätte eine Frage zu einer Tantiemen-Auszahlung in Höhe von 100.000,- € für einen Mitarbeiter unserer Firma.

    Der Kollege ist seit Januar 2024 Vollrentner und ist für unsere Firma noch auf Stundenbasis tätig.


    Sein Beiträge zur Sozialversicherung sind ab Januar 2024 entsprechend ermäßigt.

    Sein Beitragsgruppenschlüssen aktuell: KV 3 (ermäßigter Beitrag), RV 3 (halber Beitrag), AV 2 (halber Beitrag), PV 1 (voller Beitrag).


    Es handelt sich um eine Tamtieme, erwirtschaftet aus dem Vorjahr.

    Die Auszahlung soll diesen, bzw. nächsten Monat erfolgen.

    (unsere Firma zahlt i.d.R. monatliche Leistungsprämien, bedingt aus dem Gewinn des Vorjahres an alle Mitarbeiter aus)


    Nun zu den 100.000,-- Euro Tantieme.

    Es handelt sich hier um eine Einmalzahlung, würde allerdings (bedingt durch den ermäßigten Beitragssatz) nicht komplett in die Sozialversicherung abgeführt.


    Nun meine Frage an Sie:

    Was kann ich tun, um ihn richtig "abzurechnen".

    - Für den besagten Monat (Juli oder August) den Beitragsgruppenschlüssen (allgemeiner/voller Beitrag) ändern ?

    - Das Vorjahr 2023 anpacken ? (was ich vermeiden möchte, da die Bilanzen schon erstellt sind)


    Wir rechnen unsere Gehälter über DATEV.


    Vielleicht haben Sie einen Tipp für mich und würde mich freuen von Ihnen zu hören.


    Mit freundlichen Grüßen

    Simone Kipfmüller


     

  • 02
    RE: Zahlung Tantieme

    Hallo Frau Kipfmüller,
     
    Einmalzahlungen sind grundsätzlich dem Entgeltabrechnungszeitraum der Auszahlung zuzuordnen und entsprechend bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze der einzelnen Versicherungszweige zu verbeitragen.
     
    Dabei sind die Beitragsgruppen maßgebend, die in dem Monat gelten, dem die Einmalzahlung zuzuordnen ist. Zuzurechnen ist die Einmalzahlung grund­sätz­lich dem Abrechnungsmonat, in dem sie ausgezahlt wird („Zuflussprinzip“).
     
    In einem solchen Fall ist sie also dem zum Zeitpunkt der Auszahlung bestehenden versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich zuzuordnen.
     
    Demzufolge ist in Ihrem Sachverhalt die im Juli/August 2024 geplante Auszahlung der  Prämie mit dem Beitragsgruppenschlüssel „3321“ zu verbeitragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Zahlung Tantieme

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort.


    Nun stellt sich mir noch die Frage, ob die Beitragsbemessungsgrenze für das gesamte Jahr (Januar bis Dezember) berechnet wird, oder ab Januar bis zum entsprechenden Auszahlungsmonat.

    Anmeldet wurde der Kollege zum 01.01.2024 mit Personengruppe 119 (Altersvollrentner).


    Ich sage schon einmal Danke für Ihre Unterstützung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Simone Kipfmüller


     

  • 04
    RE: Zahlung Tantieme

    Hallo Frau Kipfmüller,
     
    für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gilt nicht die übliche Beitragsbemessungsgrenze. Vielmehr wird hier berücksichtigt, dass die Einmalzahlung aus dem gesamten Beschäftigungsverhältnis heraus resultiert; deswegen wird in solchen Fällen bei der Beitragsbemessungsgrenze die gesamte Zeit der Beschäftigung im laufenden Jahr bis zur tatsächlichen Zahlung berücksichtigt.

    Sofern die Einmalzahlung im Monat August ausgezahlt werden sollte, wäre die anteilige Beitragsbemessungsgrenze vom 01.01.2024 bis 31.08.2024 zu bilden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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