Hallo Expertenteam,
wir haben einen Vergleich, aus dem hervorgeht, dass einem Mitarbeitenden ein pauschalierter Schadenersatz zur Abgeltung der erhobenen Schadenersatzforderung zu bezahlen ist. Diese Zahlung soll für das emotionale Ungemach sein, das dem Mitarbeitenden von Seiten des AG zugefügt sein soll.
Ist diese Zahlung steuer-/sv-frei oder steuer-/sv-pflichtig abzurechnen?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort