Guten Morgen,
ich rechne eine Mitarbeiterin ab, die im Februar 2022 ausgesteuert wurde und deren Arbeitsvertrag jetzt zum 30.04.2024 durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde.
Der Mitarbeiterin sollen noch die während der Arbeitsphase (also lange vor dem Jahr 2022) aufgelaufenen Überstunden und ihr Resturlaub bis zum Zeitpunkt des Austrittes ausgezahlt werden.
Welcher Teil davon muss sozialversicherungspflichtig verbeitragt werden?
Systemtechnisch komme ich nicht mehr in den Zeitraum rein, in dem Entgelt bezahlt wurde.
Mein System sagt mir, ich muss die Lohnabrechnung über das sv-Meldeportal erstellen um Beiträge abzuführen. Aber sind überhaupt welche fällig?
Ich hoffe, Sie können mir darauf eine Antwort geben.
Vorab vielen Dank.
Beste Grüße