Expertenforum - Zehrgeld

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  • 01
    Zehrgeld

    Hallo ins Expertenforum. Für Straßenwärter im kommunalen Bereich kann ein tägliches Zehrgeld in Höhe von 2,30 € gezahlt werden, wenn sie ihr Mittagessen nicht zuhause einnehmen können. Es ist nach meiner Meinung unstrittig, dass diese täglichen 2,30 € steuerfrei gezahlt werden kann.

    Anstatt des täglichen Zehrgeldes kann aber auch eine monatliche Zehrgeldpauschale in Höhe von 70 € gezahlt werden. Meine Frage an die Experten dieses Forums, ist die monatliche Zehrgeldpauschale steuerpflichtiger Arbeitslohn? Und dann eventuell auch sozialversicherungspflichtig. Vielen Dank für Ihre Mühe. Gruß Folkert Hippen

  • 02
    RE: Zehrgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Beträge können bei tatsächlicher Auswärtstätigkeit von mehr als 8 Stunden lohnsteuerfrei gezahlt werden (§ 3 Nr. 16 i.V.m. § 9 Abs. 4a EStG, bis zur Höhe von 14 Euro täglich).

    Monatspauschalen, die ohne Prüfung und Dokumentation der tatsächlichen Auswärtstätigkeit vergütet werden, sind jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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