Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeitenden erhalten ein fixes monatliches Tarifentgelt. Zusätzlich fallen im Schichtdienst regelmäßig Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge an. Intern führen wir gerade die Diskussion, ob diese auch "zeitversetzt" bezahlt werden dürfen. Beispielsweise also die Zuschläge für den Kalendermonat Juli (01.07.-31.07.) mit der Entgeltzahlung für den Kalendermonat August.
Da wir bereits Mitte des Monats den aktuellen Monat (z. B. jetzt gerade den Juli) abrechnen, stehen die Zuschläge bis zum Ende des akutellen Kalendermonats noch nicht fest. Folglich wäre eine Bezahlung der Zuschläge im Folgemonat einfacher, da die Anzahl der Stunden bis dahin final ermittelt werden kann.
Wie ist bei einer potentiellen zeitversetzten Bezahlung die Handhabe, wenn die Zuschläge für einen Zeitraum der Lohnfortzahlung erst in einem Monat bezahlt werden, für den der Mitarbeitende kein Entgelt mehr erhält? Hier können schnell die erlaubten 50 € über dem Nettoarbeitsentgelt überschritten werden.
Vorab vielen Dank und
freundliche Grüße
MWIC