Expertenforum - zinsfreies Arbeitgeberdarlehen

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    zinsfreies Arbeitgeberdarlehen

    Guten Tag,


    ein AG hat einem MA ein zinsfreies Darlehen in Höhe von 1.200 € gewährt.


    Nun ist die Frage:

    Muss der geldwerte Vorteil hier versteuert und verbeitragt werden? Oder gilt hier die Grenze von 2.600 € bis zu der das Arbeitgeberdarlehen lohnsteuerfrei gewährt werden kann?

    Mir ist nicht ganz klar, ob bei der Freigrenze nur die Höhe des Darlehens oder des Darlehens inkl. des Zinsvorteils gemeint ist.


    Können Sie mir weiterhelfen?


    Vielen Dank im Voraus!


    VG UKoerner

     

  • 02
    RE: zinsfreies Arbeitgeberdarlehen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Sachverhalt ist die von der Finanzverwaltung anerkannte Grenze (Steuerfreiheit bei Kleindarlehen bis EUR 2.600) anwendbar. Der Betrag bezieht sich auf die Höhe des Darlehens (Valutastand Ende des Kalenderjahres für sämtliche demselben Arbeitnehmer gewährten Arbeitgeberdarlehen in Summe) bezogen, nicht auf den Zinsvorteil.


    Beim Darlehen von EUR 1.200 besteht also keine lohnsteuerliche Relevanz.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.