Guten Tag liebes Serviceteam, wir beabsichtigen für den Dezember noch eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Ist der Zuflußzeitpunkt für die Steuer- und Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung entscheidend? Wir zahlen die Löhne immer erst am Anfang des nächstens Monats aus. Die Dezemberlöhne und evtl. die Inflationausgleichsprämie erst Anfang Januar. Danke
Expertenforum - Zufluß Inflationsausgleichsprämie
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Zufluß Inflationsausgleichsprämie
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RE: Zufluß Inflationsausgleichsprämie
Sehr geehrter Fragesteller,
wir dürfen nachfolgend Ihre Frage aus lohnsteuerlicher Sicht beantworten: Für die Bewertung der Zahlung ist tatsächlich der Zuflusszeitpunkt entscheidend. Gemäß § 3 Nr. 11c EStG müssen Beträge "in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024" arbeitgeberseits gewährt werden, damit die Einordnung als Inflationsausgleichsprämie (und Steuerfreiheit) beansprucht werden kann. Eine Zahlung Anfang Januar kommenden Jahres würde diesen Anforderungen also nicht genügen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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