Expertenforum - zusätzlicher Weihnachtsgeschenkgutschein

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  • 01
    zusätzlicher Weihnachtsgeschenkgutschein

    Geschenkgutschein


    Die Arbeitnehmer erhalten monatlich einen Sachbezugsgutschein von Euro 50,00.


    Die Weihnachtsfeier hat Anfang Dezember stattgefunden und war deutlich günstiger als geplant. Kann nun im Dezember ein weiterer sozialversicherungsfreier Sachbezugsgutschein an die Arbeitnehmer ausgegeben werden, wenn dieser zusammen mit dem anteiligen Weihnachtsessen weniger wie Euro 110,00 beträgt.


    Vielen Dank im voraus.


     

  • 02
    RE: zusätzlicher Weihnachtsgeschenkgutschein

    Guten Tag,
     
    das Sozialversicherungsrecht folgt bei der Beurteilung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Regel dem Steuerrecht.
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: zusätzlicher Weihnachtsgeschenkgutschein


    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir dürfen nachfolgend Ihre Frage aus lohnsteuerlicher Sicht beantworten und für die SV-Aspekte auf die Fachexperten Sozialversicherung verweisen:


    Der Gutschein kann nicht nachträglich als Teil einer "Betriebsveranstaltung" (lohnsteuerfrei) behandelt werden.


    Möglich ist natürlich die Ausgabe im Wert von bis zu EUR 50,00 als steuerfreier Sachbezug, sofern die Freigrenze nicht im Monat Dezember bereits anderweitig ausgeschöpft wurde.


    Ansonsten (bei anderweitiger Ausnutzung der Sachbezugs-Freigrenze) könnte abzugsfrei die Auszahlung als Inflationsausgleichsprämie erfolgen, sofern der IAP-Rahmen nicht ebenfalls bereits ausgeschöpft ist.


    Die Einordnung als persönliche Aufmerksamkeit (bis EUR 60,00) kommt nicht in Betracht, weil Weihnachtspräsente von der Finanzverwaltung nicht als "persönliche" Aufmerksamkeit akzeptiert werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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