Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen neuen AN, der bei uns als Minijobber beschäftigt ist. In unserem Sozialversicherungsfragebogen hat er angegeben, nebenbei noch als Kellner zu arbeiten. In dieser Beschäftigung ist er nicht angemeldet, hat keinen Arbeitsvertrag und bekommt sein Entgelt als Bargeld ausgezahlt. Von der rechtlichen Sichtweise des Jobs als Kellner abgesehen - wie müssen wir mit unserem Minijob umgehen?
Müssen wir die beiden Tätigkeiten zusammenzählen und den AN versicherungspflichtig machen oder interessiert uns seine Tätigkeit als Kellner nicht und er kann bei uns einen Minijob in der Sozialversicherung ausüben?
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe und
viele Grüße
Ch. Kolter-Bekker