Expertenforum - Zusammenrechnung Minijob

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  • 01
    Zusammenrechnung Minijob

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben einen neuen AN, der bei uns als Minijobber beschäftigt ist. In unserem Sozialversicherungsfragebogen hat er angegeben, nebenbei noch als Kellner zu arbeiten. In dieser Beschäftigung ist er nicht angemeldet, hat keinen Arbeitsvertrag und bekommt sein Entgelt als Bargeld ausgezahlt. Von der rechtlichen Sichtweise des Jobs als Kellner abgesehen - wie müssen wir mit unserem Minijob umgehen?

    Müssen wir die beiden Tätigkeiten zusammenzählen und den AN versicherungspflichtig machen oder interessiert uns seine Tätigkeit als Kellner nicht und er kann bei uns einen Minijob in der Sozialversicherung ausüben?

    Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe und

    viele Grüße

    Ch. Kolter-Bekker

  • 02
    RE: Zusammenrechnung Minijob

    Hallo Frau Kolter-Bekker,

    zunächst einmal gestatten Sie uns die Anmerkung, dass es für uns nicht nachvollziehbar ist, warum die bei Ihnen beschäftigte Person in ihrer „Zweitbeschäftigung“ als Kellner nicht angemeldet wurde, keinen Arbeitsvertrag besitzt und den (Netto)Lohn in Bar behält. Vorsichtig formuliert könnte hier zumindest der Verdacht einer illegalen Beschäftigung beim anderen Arbeitgeber entstehen.

    Sofern eine für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung notwendige Angabe des Bruttoentgelts vom anderen Arbeitgeber nicht möglich ist, kann es sinnvoll sein, die bei Ihnen ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung über die Minijob-Zentrale zu melden und die Beiträge abzuführen, um den arbeitgeberrechtlichen Verpflichtungen Ihrerseits Folge zu leisten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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