Expertenforum - Zusatzkrankenversicherung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Zusatzkrankenversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren, der AG (Versicherungsnehmer) möchte für seine 10 AN eine Zusatzkrankenversicherung abschließen. Diese soll zusätzliche bisher von den AN privat bezahlte Kosten für Physiotherapie, Zahnersatz u.s.w. erstatten. Folgen Sie hier unserer Ansicht, dass es sich hierbei um keine komplett steuerfreie Leistung handelt. Der Sachbezug-Beitrag KV ist mit in die Grenze 50,00 € einzubeziehen oder wenn nicht mehr möglich (Grenze ausgeschöpft) dann nach § 37 b EStG mit 30 % P-Lst abzurechnen ist? Oder gibt es dafür noch eine andere steuerfrei Grenze oder ist ein anderer P-Lst-Satz anzusetzen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung Kluge

  • 02
    RE: Zusatzkrankenversicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die Besteuerung und deren Zeitpunkt wäre zunächst (bei Übertragung der zur Gruppenunfallversicherung anerkannten Grundsätze) entscheidend, ob die Arbeitnehmer individuelle Ansprüche gegen den Versicherungsträger erhalten (oder im Leistungsfall "nur" Ansprüche des Arbeitgebers zugunsten der Arbeitnehmer bestehen). Nur im Falle eigener Leistungsansprüche der Arbeitnehmers ist bereits die Beitragszahlung lohnsteuerpflichtiges Entgelt. (Anderenfalls stellt sich die Frage der Besteuerung erst beim Leistungszufluss an den Arbeitnehmer im Versicherungsfall.)


    Unterstellt, dass die Zusatzkrankenversicherungs-Verträge eigene Leistungsansprüche der Arbeitnehmer gewähren, besteht keine Steuerfreiheit. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für Sachbezüge wäre bis zur Freigrenze von monatlich EUR 50,00 keine Einkommenssteuer geschuldet. Ansonsten (insbesondere bei Überschreiten der Freigrenze) ist pauschalierte Lohnbesteuerung nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG möglich.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.