Guten Tag,
folgender Fall:
welcher gesetzliche steuerfreie Zuschlag nach § 3b EstG ist zu gewähren, wenn ein Mitarbeiter Sonntag nachts arbeitet (konkret: Sonntags 22:00 Uhr bis 06:30 Uhr Montags Früh).
Für den Nachtzuschlag besteht die gesetzlichen Pflicht, diesen dem Arbeitnehmer zu gewähren. Dies trifft nicht zu für Sonntagszuschläge.
Welcher Zuschlag ist zu gewähren, wenn die Nachtarbeit an einem Sonntag fällt?
Die gleiche Frage gilt, wenn es in dem obengenannten Beispiel ein gesetzlicher Feiertag wäre anstatt der Sonntag.
Danke.