Guten Tag,
wir haben folgendes Anliegen.
Eine Mitarbeiterin lebt in Deutschland und hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
Bisher halten wir Ihr den Zuschlag für Kinderlose ein.
Ihr Kind lebt in Thailand beim Vater.
Muss die Mitarbeiterin den Zuschlag in der PV zahlen oder nicht?
Vielen Dank