Expertenforum - Zuschlag Pflegeversicherung für Kind was im Ausland lebt

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  • 01
    Zuschlag Pflegeversicherung für Kind was im Ausland lebt

    Guten Tag,


    wir haben folgendes Anliegen.


    Eine Mitarbeiterin lebt in Deutschland und hat die deutsche Staatsbürgerschaft.

    Bisher halten wir Ihr den Zuschlag für Kinderlose ein.


    Ihr Kind lebt in Thailand beim Vater.


    Muss die Mitarbeiterin den Zuschlag in der PV zahlen oder nicht?


    Vielen Dank

     

  • 02
    RE: Zuschlag Pflegeversicherung für Kind was im Ausland lebt

    Guten Tag,
     
    zu den Eltern im Sinne dieser Regelung zählen neben den leiblichen Eltern auch Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern. Für die Berücksichtigungsfähigkeit ist unbedeutend, ob das Kind im Inland oder im Ausland geboren ist und/oder dort wohnt oder sich dort aufhält.
     
    Das Kinderberücksichtigungs-Gesetz schreibt keine konkrete Form des Nachweises der Elterneigenschaft vor. Es werden alle Nachweise (Urkunden oder Bescheide) berücksichtigt, die geeignet sind, zuverlässig die Elterneigenschaft des Arbeitnehmers zu belegen.
     
    Als Nachweise bei leiblichen Eltern kommen u.a. wahlweise eine Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde („Mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern“), Abstammungsurkunde (wird für einen bestimmten Menschen an seinem Geburtsort geführt) oder Lohnsteuerkarte (Eintrag eines Kinderfreibetrages) in Betracht, so dass auch die ausländische Geburtsurkunde als Nachweis herangezogen werden kann.
     
    Der Zuschlag in der PV für Kinderlose ist demnach nicht zu entrichten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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