Expertenforum - Zuschuss freiwillige KV/PV beim Gesellschafter-Geschäftsführer

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  • 01
    Zuschuss freiwillige KV/PV beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Hallo liebes Experten-Team,


    folgender Sachverhalt:


    Wir haben einen neuen Mandanten. Dieser ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (100 % Gesellschafter, keine Einstufung als Arbeitnehmer). Er ist freiwillig bei seiner Krankenkasse versichert. Er erhält von der GmbH einen Zuschuss zur freiwilligen Versicherung.


    Wird dieser nun wie bei der PKV als Brutto-Bezug behandelt und ist damit lohnsteuerpflichtig oder wird der Zuschuss über den Netto-Bezug abgerechnet mit dem Zuschuss zur KV/PV und dem Gesamtanteil zur freiwilligen KV/PV?


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Zuschuss freiwillige KV/PV beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Hallo Katinka,
     
    Ihre Frage zur Beurteilung eines Brutto-Bezugs eines Gesellschafter-Geschäftsführers betrifft vordergründig das Steuerrecht.
     
    Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums im Bereich „Sozialversicherung“ dazu keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik „Steuerrecht“ umgeswitcht. Sie erhalten somit aus diesem Bereich eine Antwort/ Stellungnahme zu Ihrer Frage.
     
    Inwieweit nach der steuerrechtlichen Klärung dieser Einkommensbestandteil Auswirkungen auf die freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hat, sollte mit der zuständigen Krankenkasse der betreffenden Person abgestimmt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder keine weitere Information geben können, da hierbei individuelle Regelungen zu berücksichtigen sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Zuschuss freiwillige KV/PV beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Zuschuss ist (wie in den Fällen privater Krankenversicherung) insoweit lohn- und einkommensteuerfrei, als nach SV-rechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften eine Pflicht des Arbeitgebers für die Zuwendung besteht (3 Nr. 62 Satz 1 EStG).


    Im geschilderten Fall (nicht SV-pflichtiger, nicht abhängig beschäftigter GmbH-Geschäftsführer) gibt es keine SV-rechtliche oder sonstige gesetzliche Verpflichtung zur Zuschuss-Zahlung der Arbeitgeberin (GmbH). Insbesondere greift § 257 SGB V nicht ein.


    Die Beträge sind deshalb als Bruttobezug und lohnsteuerpflichtig abzurechnen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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