Guten Tag,
folgender Fall:
Ein Arbeitgeber beschäftigt Minijobber (monatlich festes Gehalt 538 €).
Diese Mitarbeiter sind selbst krankenversichert (also nicht familienversichert, oder Studenten, Rentner etc.). Sie übernehmen selbst die Krankenkassenbeiträge.
Der Arbeitgeber möchte nun diesen Mitarbeiter etwas gutes tun und für sie diese entstandenen Krankenkassenbeiträge übernehmen und zahlen.
Wie ist dieser Fall zu bewerten?
Ist diese zusätzliche Leistung ein zusätzlicher Entgeltbestandteil?
Wenn zum Gehalt von 538 € dieser zusätzlicher Bestandteil hinzukommt, übersteigt dies die Minijob-Grenze und die Beschäftigung wird dann sv-pflichtig, korrekt?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße