Expertenforum - Zuschuss Krankenkassenbeiträge bei Minijobber

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  • 01
    Zuschuss Krankenkassenbeiträge bei Minijobber

    Guten Tag,


    folgender Fall:

    Ein Arbeitgeber beschäftigt Minijobber (monatlich festes Gehalt 538 €).

    Diese Mitarbeiter sind selbst krankenversichert (also nicht familienversichert, oder Studenten, Rentner etc.). Sie übernehmen selbst die Krankenkassenbeiträge.

    Der Arbeitgeber möchte nun diesen Mitarbeiter etwas gutes tun und für sie diese entstandenen Krankenkassenbeiträge übernehmen und zahlen.


    Wie ist dieser Fall zu bewerten?

    Ist diese zusätzliche Leistung ein zusätzlicher Entgeltbestandteil?

    Wenn zum Gehalt von 538 € dieser zusätzlicher Bestandteil hinzukommt, übersteigt dies die Minijob-Grenze und die Beschäftigung wird dann sv-pflichtig, korrekt?


    Vielen Dank.


    Freundliche Grüße



     

  • 02
    RE: Zuschuss Krankenkassenbeiträge bei Minijobber

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich sind alle Einnahmen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitsentgelt anzusehen. Ausnahmen gibt es lediglich für lohnsteuerfreie Bezüge.
     
    Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Beitragszuschuss haben freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind (§ 257 Abs.1 Satz 1 SGB V).
     
    In Ihrem Fall besteht also kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Der von Ihnen freiwillig gezahlte Beitragszuschuss stellt Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar und unterliegt somit der Beitragspflicht. Sofern die Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR überschritten wird, liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nicht mehr vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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