Hallo liebes Expertenteam!
Wie ermittelt sich das Nettoentgelt in den drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld?
Wird vom Bruttoentgelt auch der Arbeitnehmer-Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung
abgezogen, um das Nettoentgelt zu ermitteln? Also die Handhabung so wie bei den pflicht-
versicherten Mitarbeiterinnen?
Wir führen für freiwillig Versicherte die KV- und PV-Beiträge ab (Firmenzahler).
Danke für Ihre Unterstützung und viele Grüße!