Expertenforum - Zuschuss Mutterschaftsgeld Berechnung Durchschnitt letzte 3 Monate bei Privatversicherte mit Ag-KV/PV-Zuschuss

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  • 01
    Zuschuss Mutterschaftsgeld Berechnung Durchschnitt letzte 3 Monate bei Privatversicherte mit Ag-KV/PV-Zuschuss

    Guten Tag, die Damen und Herren,

    generell errechnet sich der tägliche Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem Netto der letzten 3 Monate, dividiert 3, abzüglich 13,00 EUR.

    Meine Frage bezieht sich auf das heranzuziehende Netto-Entgelt einer privat versicherten Person, welche zum Netto-Entgelt den AG-Zuschuss zur KV/PV ausgezahlt bekommt.

    Wird diese "AG-Zuzahlung" zzgl. zum Netto berücksichtigt oder ist mit Netto-Entgelt auch Netto-Entgelt gemeint?

    Beispiel Netto-Entgelt 5.300 zzgl. Zuschuss-AG KV/PV 471,32€/99,23€=Auszahlbetrag 5.870,55.

    Es gibt zwei unterschiedliche Auskünfte, daher bitte ich um Ihre Unterstützung.

    Im Voraus vielen Dank.

    Heike Großmann


     

  • 02
    RE: Zuschuss Mutterschaftsgeld Berechnung Durchschnitt letzte 3 Monate bei Privatversicherte mit Ag-KV/PV-Zuschuss

    Sehr geehrte Frau Grossmann,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Zuschuss Mutterschaftsgeld Berechnung Durchschnitt letzte 3 Monate bei Privatversicherte mit Ag-KV/PV-Zuschuss

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung gemäß § 257 SGB V wird bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nicht berücksichtigt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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