Guten Tag, die Damen und Herren,
generell errechnet sich der tägliche Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem Netto der letzten 3 Monate, dividiert 3, abzüglich 13,00 EUR.
Meine Frage bezieht sich auf das heranzuziehende Netto-Entgelt einer privat versicherten Person, welche zum Netto-Entgelt den AG-Zuschuss zur KV/PV ausgezahlt bekommt.
Wird diese "AG-Zuzahlung" zzgl. zum Netto berücksichtigt oder ist mit Netto-Entgelt auch Netto-Entgelt gemeint?
Beispiel Netto-Entgelt 5.300 zzgl. Zuschuss-AG KV/PV 471,32€/99,23€=Auszahlbetrag 5.870,55.
Es gibt zwei unterschiedliche Auskünfte, daher bitte ich um Ihre Unterstützung.
Im Voraus vielen Dank.
Heike Großmann