Expertenforum - Zuschuss PKV für mitversicherte Kinder

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  • 01
    Zuschuss PKV für mitversicherte Kinder

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben von einem Mitarbeiter einen aktualisierten Nachweis der privaten KV für den Arbeitgeberzuschuss erhalten. Dort war bisher das Kind schon als mitversichert aufgeführt. Durch die Aktualisierung ist jetzt für das Kind auch ein Beitrag für die PV mit aufgeführt. Müssen wir hier ebenfalls einen Zuschuss zahlen?

    Viele Grüße

    A. Myrach

  • 02
    RE: Zuschuss PKV für mitversicherte Kinder

    Guten Tag,
     
    der Beitragszuschuss zur PKV wird grundsätzlich auch für Angehörige wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder gewährt, wenn diese bei einer Pflichtversicherung des Arbeitnehmers familienversichert wären.
    Einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss für seine Angehörigen hat ein Arbeitnehmer jedoch nur dann, wenn der Angehörige ebenfalls privat krankenversichert ist.
     
    Der Beitragszuschuss ist auf die Hälfte des Betrags begrenzt, den der Arbeitnehmer für sich oder zusammen mit den Beiträgen seiner Familienangehörigen insgesamt tatsächlich aufwendet. Dieser beläuft sich seit 01.01.2024 für die Krankenversicherung auf 421,77 EUR und für die Pflegeversicherung auf 87,98 EUR.
     
    Sofern der Betrag also noch nicht ausgeschöpft ist, besteht auch ein Anspruch auf Beitragszuschuss zur privaten Pflegeversicherung des Kindes.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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