Arbeitnehmer Pensionär (ehemaliger Soldat) ist in einer privaten Krankenversicherung.
Hat der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (er arbeitet Vollzeit) einen Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung?
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Arbeitnehmer Pensionär (ehemaliger Soldat) ist in einer privaten Krankenversicherung.
Hat der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (er arbeitet Vollzeit) einen Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung?
Guten Tag,
Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 257 Abs. 2 und 2a SGB V einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung. Zuschussberechtigt sind ferner Arbeitnehmer, die wegen der Regelung des § 6 Abs. 3a SGB V (55-Jährige und Ältere) krankenversicherungsfrei sind.
Dagegen haben Arbeitnehmer, die aus anderen Gründen krankenversicherungsfrei und privat krankenversichert sind, keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Dies gilt insbesondere für Beamte/Pensionäre, die eine Beschäftigung ausüben, aber in der Beschäftigung wegen ihres Status als Beamte/Pensionäre krankenversicherungsfrei sind.
Demzufolge besteht für Beamte/Pensionäre kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die Regelungen des § 257 Abs. 2 SGB V finden keine Anwendung.
Mit freundlichen Grüßen
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