Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stellen eine Mitarbeiterin ein, die über 55 Jahre alt ist und in der privaten KV versichert ist. Die Mitarbeiterin kann nicht mehr in der gestzlichen KV versichert werden. Bestätigtigung der KK liegt uns vor. Nun erhält die Mitarbeiterin ein Entgelt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Müssen wir in diesem Fall einen Zuschuss zur privaten KV zahlen?
Vielen Dank vorab für die Rückmeldung.
Freundliche Grüße Katharina Becker