Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter von uns ist privat versichert und hat auch eine Bescheinigung für den AG-Zuschuss abgegeben. Neben seinen Beiträgen ist dort folgender Text abgedruckt: "Wir bescheinigen des Weiteren, dass für Ihre Tochter ... ein Krankenversicherungs- und Pflegepflichtversicherungsschutz in Anwartschaft und Zusatzversicherungen als Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz versichert hat.
Der für die Anwartschaftsversicherung zu zahlende Versicherungsbeitrag beträgt 34,08 Euro monatlich.
Der für die Zusatzversicherung zu zahlende Versicherungsbeitrag beträgt 65,54 Euro."
Ich gehe davon aus, dass der Mitarbeiter für diese Beträge keinen Zuschuss vom Arbeitgeber erhält. Da der Mitarbeiter aber sehr hartnäckig ist, bräuchte ich bitte die genaue gesetzliche Regelung, damit ich ihm nachweisen kann, dass er keinen Anspruch auf einen Zuschuss hat.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.