Liebes Experten-Team,
wir bräuchten bitte mal wieder Ihre Hilfe.
Wir haben wir eine Mitarbeiterin, die privat kranken- und pflegeversichert ist. Sie beantragt nun auch den AG-Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für Ihren Ehemann. Der Ehemann hat ein eigenes Arbeitsverhältnis, da er derzeit aber langzeitkrank ist erhält er von seinem Arbeitgeber keinen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Da die Voraussetzung für die Bezuschussung zur Krankenversicherung für Ehegatten an Hand der Familienversicherung abzuleiten ist, würden wir in dem Fall die Bezuschussung zur Krankenversicherung für den Ehemann ablehnen.
Sind wir hier richtig oder müssen wir die Bezuschussung für den Ehemann übernehmen?
Vielen Dank und viele Grüße
M. Sering