Sehr geehrte Damen und Herren,
Beschäftigung A liegt über der 538-Euro-Grenze und ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beschäftigung B mit einem Verdienst von ca. 100 € wird als Minijob ausgeübt. Nun möchte der Beschäftigte einen weiteren Minijob (Beschäftigung C) ausüben mit ca. 500 € monatlich. Dieser würde nun mit dem Entgelt aus Beschäftigung A zusammen gerechnet werden. Gibt es eine Möglichkeit Beschäftigung B und C zu tauschen, sodass C der Minijob ist und B mit A zusammen zu rechnen wäre?
Vielen Dank vorab für die Rückmeldung.