Expertenforum - zwei Minijobs neben versicherungspflichtiger Beschäftigung

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  • 01
    zwei Minijobs neben versicherungspflichtiger Beschäftigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Beschäftigung A liegt über der 538-Euro-Grenze und ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beschäftigung B mit einem Verdienst von ca. 100 € wird als Minijob ausgeübt. Nun möchte der Beschäftigte einen weiteren Minijob (Beschäftigung C) ausüben mit ca. 500 € monatlich. Dieser würde nun mit dem Entgelt aus Beschäftigung A zusammen gerechnet werden. Gibt es eine Möglichkeit Beschäftigung B und C zu tauschen, sodass C der Minijob ist und B mit A zusammen zu rechnen wäre?


    Vielen Dank vorab für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: zwei Minijobs neben versicherungspflichtiger Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    werden neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, dann scheidet für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung die Zusammenrechnung mit der nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Ausgenommen von der Zusammenrechnung wird dabei diejenige geringfügig entlohnte Beschäftigung, die zeitlich zuerst aufgenommen worden ist, so dass für diese Beschäftigung weiterhin die besonderen versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen gelten. Die weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind mit der nicht geringfügigen Beschäftigung zusammenzurechnen.
     
    In Ihrem Sachverhalt verbleibt es bei der Beschäftigung B bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, da diese zuerst aufgenommen wurde. Ein Tausch der Beschäftigung B und C ist nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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