Expertenforum - Zwei Monate zwischen zwei kurzfristigen Beschäftigungen

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  • 01
    Zwei Monate zwischen zwei kurzfristigen Beschäftigungen

    Zwischen zwei kurzfristigen Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber müssen ja zwei Monat liegen.


    üssen das ganze Kalendermonate sein oder wäre z.B. auch die folgende Konstellation möglich: Bespiel 1.kurzfristige Beschäftigung: 18.04.2023-10.05.2024 und 2.kurzfristige Beschäftigung: 17.07.-31.07.2024.


    Der Zeitraum dazwischen wäre vom 11.05.-16.07. was ja im Prinzip über zwei Monate sind.

  • 02
    RE: Zwei Monate zwischen zwei kurzfristigen Beschäftigungen

    Guten Tag,
     
    sozialversicherungsrechtlich wird angenommen, dass es sich um eine Fortsetzung der bisherigen Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber handelt, wenn zwischen dem Ende der abgemeldeten und dem Beginn der neu gemeldeten Beschäftigung kein Zeitraum von mindestens 2 Monaten liegt. Diese Regelung findet sich an verschiedenen Stellen in den Geringfügigkeits-Richtlinien der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung wieder.
     
    Es handelt sich um einen Zeitraum von 2 (Zeit-)Monaten. Es sind keine Kalendermonate genannt.
     
    In Ihrem Beispiel ist die Lücke größer als 2 (Zeit-)Monate, so dass die Voraussetzungen für eine Unterbrechung der Beschäftigung erfüllt sind. Eine weitere kurzfristige Beschäftigung unter Berücksichtigung der Vorbeschäftigung ist möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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