Studentische Krankenversicherung

Inhalte im Überblick
Versicherungspflicht als Student oder Studentin
Schon bei der Immatrikulation müssen Sie nachweisen, dass Sie entweder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Bis zum 25. Geburtstag können Kinder von AOK-Versicherten grundsätzlich kostenfrei über einen Elternteil familienversichert werden. Danach können Sie sich kostengünstig selbst als Studierender bei der AOK versichern. Die studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich, bis der Studierende das 30. Lebensjahr vollendet hat.
Wie hoch ist der Beitrag für die studentische Krankenversicherung?
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der AOK unterscheiden sich regional. Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts oder Studienorts eingeben, können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und die regionalen Beiträge und Angebote Ihrer AOK für Studenten anzeigen.
Studentische Krankenversicherung: Die häufigsten Fragen
Erfahren Sie alles Wissenswerte zur Krankenversicherung während des Studiums – wir beantworten Ihnen hier die häufigsten Fragen.
Muss ich als Studierender eine Krankenversicherung abschließen?
Wie erbringe ich den Krankenversicherungsnachweis gegenüber einer Universität oder Hochschule?
Kann ich während des Studiums die Krankenkasse wechseln?
Ich studiere und bin verheiratet. Wie muss ich mich krankenversichern?
Wie bekomme ich den BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung?
Altersgrenzen für die studentische Krankenversicherung
Unter welchen Voraussetzungen kann ich als Studierender bei meinen Eltern familienversichert sein?
Welche Krankenversicherung schließe ich als Studierender über 30 Jahre ab?
Wie lange kann ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben?
Einkommensgrenzen für die studentische Krankenversicherung
Studierende, die familienversichert sind und regelmäßig monatliche Einkünfte von mehr als 535 Euro erzielen, müssen sich in der studentischen Krankenversicherung selbst versichern. Bei Ausschluss der Familienversicherung und einem monatlichen Arbeitsentgelt über 535 und noch unter 556 Euro, ist eine studentische Krankenversicherung als Ausnahmeregelung für geringfügig Beschäftigte möglich.
Für Studierende, die selbst versichert sind, gilt: Sie können in der Regel weiterhin kostengünstig als Student oder Studentin versichert bleiben, wenn sie:
- während des Semesters wöchentlich höchstens 20 Stunden arbeiten oder
- mehr als 20 Wochenstunden arbeiten und die Beschäftigung ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit ausüben
- mehr als 20 Wochenstunden arbeiten und die zusätzlichen Stunden abends, nachts oder am Wochenende leisten. Diese Beschäftigungen müssen allerdings auf längstens 26 Wochen im Jahr befristet sein.
Bei der 26-Wochen-Regel wird vom voraussichtlichen Ende der Beschäftigung ein Jahr zurückgerechnet. Es zählen alle Jobs, die zusammen mehr als 20 Stunden in der Woche umfassen – egal, ob sie in den Semesterferien oder in der Vorlesungszeit stattfinden. Ergibt die Zusammenrechnung mehr als 26 Wochen, liegt in der aktuellen Beschäftigung Versicherungspflicht als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin vor.
Auch wenn Sie eine unbefristete Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden wöchentlich aufnehmen, können wir Sie leider nicht als Student oder Studentin versichern. Sie fallen automatisch vom ersten Tag an unter die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin mit Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Weitere Informationen zu den Einkommensgrenzen und zum Stundenumfang finden Sie in unserer Fachbroschüre „Beschäftigung im Studium“. Die Broschüre richtet sich ursprünglich an Arbeitgeber. Aber auch Studierende finden hier hilfreiche Informationen zur Krankenversicherung, die für den Job während des Studiums relevant sind.
Krankenversicherung nach Umzug, Abbruch, oder Abschluss des Studiums
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich umziehe?
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich das Studium abbreche?
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach Ende des Studiums?
Krankenversicherung bei Dualem Studium und Studium im Ausland
Welche Regeln gelten in einem dualen Studiengang?
Wie bin ich bei einem Studium im Ausland krankenversichert?
Wenn ich für ein Studium aus dem Ausland nach Deutschland komme, kann ich mich dann bei der AOK versichern?
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht im Studium
Waren Sie bisher über Ihre Eltern bei einer privaten Krankenversicherung versichert, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich weiterhin privat versichern. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der studentischen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein. Sie gilt für das gesamte Studium und kann nicht widerrufen werden. Das bedeutet, dass Sie während des Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln können. Nehmen Sie ein unbezahltes Praktikum auf oder sind Sie nach dem Studium zunächst arbeitslos, müssen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung weiterhin bezahlt werden.
Wer kann sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?
Wann und wie kann ich mich befreien lassen?
Kann ich die Befreiung rückgängig machen?
Welche Unterschiede gibt es zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?
Warum ist es wichtig, dass ich mich ausführlich beraten lasse?
Für Studierende: Der besondere Service der AOK

Die AOK bietet Studierenden:
- spezielle AOK-Geschäftsstellen an vielen Hochschulen in direkter Nähe zum Campus
- Unterstützung bei sämtlichen Formalitäten für den optimalen Krankenversicherungsschutz
- Beratung in Gesundheits- und Karrierefragen
- AOK-liveonline-Seminare mit Vorträgen rund um Gesundheit, Job und Karriereplanung
Weitere Informationen rund um das Thema Studium und Krankenkassenbeiträge
AOK-Angebote für Studierende im Überblick
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Information for international students
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