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G-BA: Krankenbeförderung bald per Videosprechstunde verordnen

Vertragsärzte können künftig Krankentransporte auch per Videosprechstunde verordnen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun gefasst.

 

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Videosprechstunde nimmt an Relevanz zu

Zukünftig können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte auch eine Krankenbeförderung per Videosprechstunde verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einem Beschluss konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Für die Verordnung von Krankenbeförderung per Videosprechstunde gilt Folgendes:

  • Für die Verordnung von Krankenbeförderung per Videosprechstunde muss ein Patient in der Praxis bereits unmittelbar persönlich bekannt sein.
  • Zudem muss per Videosprechstunde sicher beurteilt werden können, ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch auf Krankenbeförderung bestehen.
  • Sind alle relevanten Informationen durch eine unmittelbare Behandlung oder eine Videosprechstunde bekannt, ist eine Verordnung der Krankenbeförderung auch nach Telefonkontakt möglich.
  • Ein Anspruch auf eine Verordnung per Videosprechstunde oder nach Telefonkontakt besteht nicht.

Zur Begründung der Konkretisierung verweist der G-BA darauf, dass Videosprechstunden für Praxen und Versicherte zunehmend an Relevanz gewinnen - und damit der Bedarf, Leistungen auch über diesen Weg zu verordnen.

Heilmittel, KHP und medizinische Reha bereits Verordnung per Videosprechstunde möglich

Die Möglichkeit zur Verordnung von Heilmitteln sowie Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) und der medizinischen Rehabilitation besteht ebenfalls per Videosprechstunde. Auch die Arbeitsunfähigkeit kann per Videosprechstunde überprüft und bescheinigt werden, heißt es weiter in der Pressemitteilung des G-BA.

Die Änderung der Krankentransport-Richtlinie tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.