Behandlungsfehler
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Inhalte im Überblick
Behandlungs- und Pflegefehler: So hilft Ihnen die AOK
Vermuten Sie, dass Ihnen bei einer medizinischen Behandlung ein Behandlungsfehler widerfahren ist, können Sie sich an Ihre AOK wenden. Wir bieten Ihnen ein professionelles Behandlungsfehlermanagement. Dabei prüfen wir den Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler sowie Schäden, die durch Medizinprodukte oder Arzneimittel entstanden sein könnten.
Unterstützung bei einem Behandlungs- oder Pflegefehler – fünf Schritte
Spezialisierte und erfahrene Mitarbeitende in unseren Serviceteams helfen Ihnen vertrauensvoll, einen Verdacht auf mögliche Behandlungs- oder Pflegefehler zu klären. Unsere Unterstützung bieten wir Ihnen unabhängig von möglichen Regressansprüchen der AOK an. Wir gehen dabei grundsätzlich wie folgt vor:
1. Schritt: Beratung
2. Schritt: Anforderung der Behandlungsunterlagen
3. Schritt: Medizinische Bewertung eines möglichen Behandlungs- oder Pflegefehlers
4. Schritt: Prüfung des Ergebnisses der gutachterlichen Bewertung
5. Schritt: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Fehler
Behandlungs- oder Pflegefehler – die Fakten
Vermuten Sie einen Behandlungs- oder Pflegefehler, sollten Sie schnell reagieren. Ihre Rechte und wie die AOK Sie in so einem Fall unterstützt, zeigt die AOK-Faktenbox.
AOK-Faktenbox Behandlungs- oder Pflegefehler

So hilft die AOK bei einem Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler.
Gesetzliche Grundlage bei einem Behandlungs- oder Pflegefehler
Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Behandlungsfehlermanagements beraten Sie auf Grundlage von SGB V §66, SGB X §116 und SGB XI § 115 Absatz 3 Satz 7.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Medizinischen Dienst.
Behandlungs- und Pflegefehler: So unterstützt Sie Ihre AOK
Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnortes können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und anzeigen, wie Sie Ihre AOK bei einem (vermuteten) Behandlungsfehler oder Pflegefehler unterstützt.
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