Die Sterilisation
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Inhalte im Überblick
Beratung ist keine Pflicht, aber empfehlenswert
Männer und Frauen können sich durch einen operativen Eingriff sterilisieren lassen. Sinnvoll ist es, sich vor einem solchen Schritt professionell beraten zu lassen: vom Frauenarzt, vom Urologen (für die Vasektomie) oder in einer Beratungsstelle wie pro familia.
Sterilisation bei der Frau
Lässt eine Frau eine Sterilisation vornehmen, lautet der medizinische Fachbegriff „Tubenligatur“. Der operative Eingriff wird in der Regel unter Vollnarkose durchgeführt. Dabei wird ein kleiner Schnitt in der Bauchdecke vorgenommen. Dann werden die Eileiter entweder mit Hitze verödet (Elektrokoagulation) oder mit einem Clip verschlossen. So können Samenzellen nicht mehr zu den Eizellen gelangen. Die Tubenligatur ist fast nicht rückgängig zu machen. Wie bei allen Operationen bestehen Risiken. Dazu gehören Infektionen, innere Verletzungen sowie Narkoseprobleme.
Die Kosten betragen zwischen 500 und 1.000 Euro.
Vasektomie: Sterilisation beim Mann
Lässt sich der Mann sterilisieren, sprechen Mediziner von der „Vasektomie“. Dabei werden die Samenleiter in einem kurzen, meist ambulanten Eingriff durchtrennt. So können keine Samenzellen mehr in das Ejakulat gelangen. Die ersten drei Monate nach der Operation muss noch verhütet werden. Zeigt ein erneuter Test, dass sich keine Samen mehr im Ejakulat befinden, gilt der Mann als steril.
Die Kosten betragen zwischen 300 und 500 Euro.
Passende Informationen
Zum Portal der BZgA
Hier finden Sie Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Das zahlt die AOK bei einer Sterilisation
Die AOK übernimmt die Kosten für eine Sterilisation dann, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist. Also wenn beispielsweise eine Schwangerschaft die Gesundheit der Frau gefährden würde. In Ausnahmefällen zahlt die AOK eine Vasektomie beim gesunden Ehemann der AOK-Versicherten – nämlich dann, wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre. In allen anderen Fällen sind die Kosten für die Sterilisation von den Versicherten selbst zu tragen.
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