Online-Wechselservice für Familien
Bis zu 500 € Zuschuss für zusätzliche Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft.
Deine Vorteile
Digitale Services
Mit den digitalen Services der AOK Baden-Württemberg hast du deine Gesundheit immer fest im Griff: Dein digitales KundenCenter, deine digitale Gesundheitsassistentin und dein AOK-Bonusprogramm sind immer und überall für dich da.
Wahltarif
AOK-AktivBonusTarif
Bis zu 300 € Prämie mit dem AOK-AktivBonusTarif sichern. Interessant für Gesundheitsbewusste, die regelmäßig Vorsorgeangebote wahrnehmen und selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Erstattungen für Mehrleistungen
AOK-Gesundheitskonto
Jede Lebensphase bringt gesundheitliche Bedürfnisse mit sich. Ob Osteopathie, Reiseschutz, alternative Arzneimittel oder erweiterte Schwangerenvorsorge: Die AOK Baden-Württemberg beteiligt sich mit 300 € (Allgemein) und 500 € (Schwangere) jährlich.
Gibt es noch Fragen, die wir beantworten können?
Kein Problem, hier geht's zum Beratungstermin. Einfach Formular ausfüllen, mit dem SMS-Code bestätigen und unsere AOK-Berater melden sich telefonisch. Die Beratung ist übrigens auch digital möglich.
Die AOK ist da, von Anfang an
Exklusiv-Angebot für Schwangere
Als Gesundheitskasse beraten und begleiten wir unsere Versicherten in jeder Lebensphase. Deshalb ist die AOK Baden-Württemberg mit ihren besonderen Leistungen und Services für Eltern da - sowohl vor als auch nach der Geburt eines Kindes. Von den ersten Fragen zur Schwangerschaft bis hin zu allem, was werdende Mütter wissen sollten: Die Familien-Experten der AOK Baden-Württemberg stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Krankenkassenbeiträge für Familien
Vorteile auf einen Blick
- Kostenlos mitversichert: Familienversicherte zahlen keine eigenen Beiträge.
- Alle Familienangehörigen genießen denselben Schutz.
- Familienversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten)
Voraussetzungen für die Familienversicherung
- Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland.
- Familienmitglied ist entweder Kind eines Mitglieds einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines familienversicherten Kindes oder es ist verheiratet beziehungsweise eingetragen verpartnert mit einem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
- Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf ab 2024 505 Euro nicht übersteigen.
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell sind sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen. Unter Umständen kann eine Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr erfolgen, wenn Wehrdienst oder gesondert geregelter Freiwilligendienst absolviert wurde.
- Für behinderte Kinder kann eine Familienversicherung ohne Altersgrenze geprüft werden.
- Leben die Familienangehörigen im Ausland, so ist unter bestimmten Voraussetzungen gegebenenfalls auch eine Absicherung für den Krankheitsfall möglich.
Besondere Vorteile für Versicherte
Online-KundenCenter: Meine AOK
Mal eben alles online erledigen und 24 h erreichbar. Das Online-KundenCenter "Meine AOK" ermöglicht den sicheren und schnellen Zugang zu Briefen und Unterlagen. Nachweise und Rechnungen für Anträge und Kostenerstattungen können ganz einfach hochgeladen werden. Natürlich auch ganz bequem über die Meine AOK-App.
FacharztProgramm
FacharztProgramm
Mit dem FacharztProgramm stärkt die AOK Baden-Württemberg die Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten. Als Patient profitieren Sie von einer abgestimmten Behandlung auf Basis des aktuellen medizinischen Wissens, zeitnahen Facharztterminen und vielen weiteren Vorteilen.