AOK-Gesundheitskonto der AOK Baden-Württemberg
Jede Lebensphase bringt besondere gesundheitliche Bedürfnisse mit sich. Über das AOK-Gesundheitskonto der AOK Baden-Württemberg sind Erstattungen für Kosten möglich. Jährlich 300 € und für Schwangere 500 €.
AOK-Gesundheitskonto „Allgemein“
- Osteopathie: vier Sitzungen à 50 Euro
Die osteopathische Behandlung muss durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen. Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen. - Reiseschutzmaßnahmen: 200 Euro
- Alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 200 Euro.
Die Verordnung muss durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erfolgen.
Die Leistungen können je nach Bedarf ausgewählt werden – bis maximal 200 Euro pro Kalenderjahr. Rechnungen und Belege können bei der AOK Baden-Württemberg eingereicht werden. Das geht einfach & unkompliziert auch digital unter „Meine AOK“.
Vor Inanspruchnahme der Leistung sollte das AOK-KundenCenter vor Ort kontaktiert werden.
AOK-Gesundheitskonto „Schwangere“
Hebammen-Rufbereitschaft: 300 Euro
Pauschale zur Schwangerenvorsorge: 300 Euro
Einsetzbar für
- Ultraschalluntersuchungen: Die AOK Baden-Württemberg beteiligt sich an den Kosten, sofern diese keine Leistungen nach den Mutterschafts-Richtlinien sind. Ausgeschlossen sind Vorabvereinbarungen wie z. B. Ultraschall-Flats. Ultraschalluntersuchungen aufgrund eines Screenings auf Down-Syndrom sind auch nicht bezuschussungsfähig.
- Begleitperson Geburtsvorbereitungskurs: Sowohl die Schwangere als auch deren Partner müssen zum Zeitpunkt des Kurses bei der AOK Baden-Württemberg versichert sein.
- Säuglingspflegekurs
- Entspannungs- und Bewegungskurse
- Toxoplasmosetest
- Antikörperbestimmungen auf Ringelröteln, Streptokokken und Windpocken
- Hebammen-Rufbereitschaft
Die Erstattung aus dem AOK-Gesundheitskonto „Schwangere“ ist begrenzt auf insgesamt 300 Euro jährlich.
Die AOK erstattet maximal 500 Euro je Kalenderjahr (200 Euro aus dem AOK-Gesundheitskonto „Allgemein“ plus 300 Euro aus dem AOK-Gesundheitskonto „Schwangere“).
Rechnungen und Belege können bei der AOK Baden-Württemberg eingereicht werden oder einfach und unkompliziert digital unter „Meine AOK“.
Vor Inanspruchnahme der Leistung sollte das AOK-KundenCenter vor Ort kontaktiert werden.
Gibt es noch Fragen, die wir beantworten können?
Kein Problem, hier geht's zum Beratungstermin. Einfach Formular ausfüllen, mit dem SMS-Code bestätigen und unsere AOK-Berater melden sich telefonisch. Die Beratung ist übrigens auch digital möglich.
Ein weiteres Plus: viele kostenfreie Gesundheitsangebote
Als Gesundheitskasse bieten wir viele Angebote zur Selbsthilfe und Weiterbildung in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung. Die Teilnahme an fast allen Kursen ist für AOK-Versicherte kostenfrei.
Nicht nur das: Wer unsere Kurse besucht und sich für seine Gesundheit stark macht, kann unser ProFit-Prämienprogramm nutzen und Punkte sammeln. Damit können AOK-Mitglieder bares Geld sparen und sich exklusive Vorteile sichern.
Am AOK-Gesundheitskonto interessiert?
Bei Fragen zum AOK-Gesundheitskonto oder zu anderen Leistungen der AOK lohnt sich ein Besuch in einem der rund 200 AOK-KundenCenter vor Ort.
Die AOK-DirektBeratung ist bei Fragen unter der Telefon-Nummer 0711 76161923 montags bis freitags von 7 bis 21 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr erreichbar.
Mit diesen Erstattungen durch die AOK Baden-Württemberg kann man rechnen
Bei Rückenschmerzen den Osteopathen aufsuchen? In der Schwangerschaft zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durchführen lassen? Durch die erweiterten Leistungen des AOK-Gesundheitskontos kann jährlich ein Zuschuss von bis zu 500 Euro in die Gesundheit erfolgen.
Einzige Voraussetzung: Die Leistungen müssen von einem unserer Vertragspartner erbracht werden. Informationen zu Ärzten in der Nähe gibt es in den AOK-KundenCentern vor Ort. Zur Auswahl stehen die beiden Gesundheitskonten: „Allgemein“ und „Schwangere“.
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Besondere Vorteile für Versicherte
Online-KundenCenter: Meine AOK
Mal eben alles online erledigen und 24 h erreichbar. Das Online-KundenCenter "Meine AOK" ermöglicht den sicheren und schnellen Zugang zu Briefen und Unterlagen. Nachweise und Rechnungen für Anträge und Kostenerstattungen können ganz einfach hochgeladen werden. Natürlich auch ganz bequem über die Meine AOK-App.
FacharztProgramm
FacharztProgramm
Mit dem FacharztProgramm stärkt die AOK Baden-Württemberg die Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten. Als Patient profitieren Sie von einer abgestimmten Behandlung auf Basis des aktuellen medizinischen Wissens, zeitnahen Facharztterminen und vielen weiteren Vorteilen.