Qualität im Mittelpunkt

Eine Erkenntnis wird von nahezu allen Fachleuten geteilt: Die Strukturen im deutschen Gesundheitswesen müssen reformiert werden. Über das „Wie“ gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Die AOK Hessen versucht mit ihren Versorgungsverträgen, darauf einzuwirken. Sie hat aber auch das große Ganze im Blick. Die Qualität für die Patientinnen und Patienten steht im Mittelpunkt.

Ärztin hält Tablet in der Hand

Die AOK Hessen setzt auf QSR, die Qualitätssicherung mit Routinedaten. Die Behandlungsqualität von Kliniken wird hierbei mithilfe statistischer Auswertungen von Daten gemessen, die bei der Krankenhausabrechnung ohnehin übermittelt werden. Damit wird die Versorgungsqualität von Krankenhäusern vergleichbar. Das Verfahren greift auf Abrechnungsdaten von Kliniken und Stammdaten der AOK zurück. Die Daten sind verschlüsselt und erlauben keinen Personenbezug.

Die QSR-Ergebnisse zu ausgewählten Leistungsbereichen werden in der Krankenhaussuche des AOK-Gesundheitsnavigators veröffentlicht. Auch in der ambulanten ärztlichen Versorgung werden mit QuATRo („Qualität in Arztnetzen – Transparenz mit Routinedaten“) Qualitätsindikatoren erhoben und vergleichbar gemacht. Im Jahr 2022 haben folgende Arztnetze das QuATRo-Siegel für hervorragende Versorgungsqualität erhalten:

  • das Prädikat Gold für exzellente Versorgungsqualität ging an das Gesundheitsnetz Frankfurt
  • das Prädikat Silber für ausgezeichnete Versorgungsqualität erhielten das Gesundheitsnetz Osthessen, die Ärztegenossenschaft PriMa und das Ärztenetz Rhein-Main.
Ärzte im OP

Mindestmengen in der stationären Versorgung sind ein zentrales Element zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Krankenhausbehandlung. Sie geben vor, dass Kliniken bestimmte Eingriffe und Behandlungen nur dann vornehmen dürfen, wenn sie eine definierte Mindestanzahl solcher Leistungen pro Jahr erbringen. Der Grundgedanke lautet: Qualität und Sicherheit verbessern sich durch Routine und Erfahrung. Für Eingriffe an der Speiseröhre beispielsweise wurde die erforderliche Mindestanzahl im vergangenen Jahr erhöht – von zehn auf 26 Eingriffe je Krankenhaus.

Die AOK Hessen hält ihre „Mindestmengen-Transparenzkarte“ stets aktuell und gibt einen Überblick über alle hessischen Kliniken, die entsprechende Operationen durchführen dürfen. Krankenhäuser, die nicht in der Liste aufgeführt sind, dürfen diese Eingriffe nicht vornehmen – zumindest nicht auf Kosten der GKV. Studien belegen, dass in Kliniken, die die Mindestmengen einhalten, das Komplikationsrisiko und die Sterblichkeit der Patientinnen und Patienten geringer sind als in Krankenhäusern mit niedrigeren Fallzahlen.

Rettungssanitäter hält die Hand einer älteren Frau

Für alle Versicherten muss ein guter Zugang zu einer gleichermaßen qualitativ hochwertigen, sicheren und wirtschaftlichen Versorgung gewährleistet werden. Mit der aktuellen Krankenhausreform werden wichtige Fragestellungen aufgegriffen – auch zur Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung. Die ambulanten und stationären Gesundheitsangebote müssen besser aufeinander abgestimmt werden, die Beteiligten müssen zielgerichteter miteinander kooperieren. Dies betrifft auch die Notfallversorgung.

Das aktuell in drei hessischen Landkreisen getestete Modellvorhaben „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“ ist in Deutschland bislang einzigartig. Die Rettungsleitstellen bekommen einen softwaregestützten Echtzeitüberblick über die Verfügbarkeit und die Kapazitäten der beteiligten Leistungserbringenden. Damit gelingt es, Einsätze des Rettungsdiensts zu reduzieren und die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten. Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen unterstützen das Projekt sowohl inhaltlich als auch finanziell.

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