Digitales Potenzial nutzen

In der Gesundheits- und Pflegeversorgung kommen digitale Anwendungen immer stärker zum Einsatz. Sie erleichtern die Dokumentation und bündeln Daten. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur besseren Vernetzung im Gesundheitswesen.

Frau macht zuhause Sport, vor ihr steht ein Laptop

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), sogenannte „Apps auf Rezept“, sind weiter auf dem Vormarsch. 2020 wurden DiGA als gesetzliche Leistung eingeführt. Derzeit finden sich 47 solcher Anwendungen im Verzeichnis der zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen des GKV-Spitzenverbandes, so auch zur begleitenden Behandlung psychischer Erkrankungen, von Fettsucht oder Migräne.

Es wurden bislang 18 Apps dauerhaft und 29 Apps vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Bei der AOK Hessen gingen bis Anfang 2023 über 2.400 Anträge zur Kostenübernahme ein. 91 Prozent hiervon wurden bewilligt. Mit rund 700 Anträgen am häufigsten wurde die App „Vivira“ nachgefragt, die bei der Therapie von Rückenschmerzen unterstützt.

Sie bietet ein angeleitetes Training, wöchentliche Verlaufskontrollen und monatliche Bewegungstests. Laut einer bundesweiten Online-Befragung bei AOK-Versicherten werden DiGA insgesamt positiv bewertet. Als größten Vorteil sahen die befragten Versicherten, dass sie die DiGA zeitlich flexibel nutzen können. 

Pflegerin zeigt Senior etwas auf einem Smartphone

Pflegebedürftige können zusätzlich digitale Pflegeanwendungen (DiPA) nutzen. Sie eröffnen vielfältige Möglichkeiten, um Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der Pflegebedürftigen zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.

Auch die Kommunikation mit pflegenden Angehörigen und Pflegefachkräften kann verbessert werden. DiPA helfen, den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern.

Person macht Foto von eigenem Unteram

Mit „AOK-Priomed OnlineHautcheck“ verbessert die AOK Hessen die Situation von Patientinnen und Patienten mit Hautproblemen. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Hautarzttermin liegt in Deutschland bei 35 Tagen. Die Wartezeit kann sich für AOK-Versicherte bei einigen Untersuchungen deutlich verkürzen – mit einer digitalen fachärztlichen Ersteinschätzung bei Hauterkrankungen. Über www.aok.de/pk/hessen/onlinedoctor können Betroffene digital eine Anfrage bei einer Dermatologin oder einem Dermatologen stellen.

Frau prüft Medikamente und hält Tablet in der Hand

Mit dem Digitalgesetz möchte die Bundesregierung der Digitalisierung im Gesundheitswesen einen weiteren Schub geben. Viele Projekte sind in den vergangenen Jahren nur langsam vorangekommen. Um die Nutzungszahlen der elektronischen Patientenakte zu erhöhen, plant die Bundesregierung die Einführung des Opt-out-Verfahrens: Alle Versicherten erhalten die elektronische Akte, sie können sich aber individuell aktiv gegen die Nutzung entscheiden.

Das E-Rezept soll ab 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung werden. Bereits seit Juli 2022 müssen Arztpraxen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital an die Krankenkassen der Patientinnen und Patienten übermitteln. Die Umsetzungsquote hierfür stieg bei der AOK Hessen bis Februar 2023 auf rund 90 Prozent.

Seit Januar dieses Jahres ist zusätzlich die elektronische Übermittlung an die Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit vorgeschrieben. Inzwischen finden auch viele weitere Datenübertragungen zwischen Leistungserbringenden und Kostenträgern digital statt – etwa Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege oder Kostenvoranschläge für Hilfsmittel.

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