Für alles, was kommt.
Egal, was Ihr (Berufs-)Alltag in Zukunft bringt: mit den starken Mehrleistungen der AOK – Niedersachsens Nr. 1 für Gesundheit – bleiben Sie und Ihre Liebsten fit und gesund. Wechseln Sie jetzt die Krankenkasse und kommen Sie zur AOK.
Für alles, was kommt. Jetzt zu starken Mehrleistungen wechseln.
Starke Mehrleistungen*:
Bis zu 500 Euro pro Jahr und versicherte Person für die individuelle Gesundheitsvorsorge: das bietet Ihnen nur die AOK als gesetzliche Krankenkasse (GKV). Unsere Mehrleistungen* umfassen zum Beispiel bis zu zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr, Osteopathie, Hautkrebsscreening und vieles mehr.
Verlässlicher Gesundheitspartner:
Die AOK ist mit über 3 Millionen Versicherten Niedersachsens größte Krankenversicherung für Berufstätige, Familien sowie Menschen in Ausbildung und Studium.
Einfacher Wechsel:
Werden Sie in wenigen Minuten Mitglied bei der AOK – ganz einfach online. Direkt das Formular ausfüllen und schon bald von Leistungen profitieren– wir kündigen für Sie Ihre bestehende gesetzliche Krankenversicherung. Hier können Sie einfach online wechseln.
*So funktioniert’s: Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 %, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Alles klar für Ihren Krankenkassen-Wechsel.
Sie haben noch Fragen, wie Sie von den Mehrleistungen und zahlreichen Vorteilen der AOK profitieren? Hier können Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren.
Starke Leistungen für alle: ob Berufsstarter, Studenten, Familie oder Berufstätige.
Die richtige Entscheidung
Wechseln Sie jetzt zu starken Mehrleistungen: wechseln Sie ganz einfach zur AOK.
Der Krankenkassenbeitrag wird prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn ermittelt. Damit ist die Höhe des Krankenkassenbeitrags individuell verschieden. Das gilt aber nur für monatliche Einnahmen bis maximal 5.175,00 Euro (2024), der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einnahmen darüber hinaus sind nicht beitragspflichtig.
Sie können in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn die gesetzliche Mindestbindungsfrist für die Wahl der Krankenkasse erfüllt ist. Diese beträgt in der Regel zwölf Monate. Eine Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse ist nicht nötig – das übernehmen wir für Sie. Sie müssen nur Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über den Krankenkassenwechsel informieren.
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz können gesetzliche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Wie hoch dieser ist, legt jede Krankenkasse selbst fest – bei der AOK Niedersachsen sind dies moderate 1,5 Prozent. Gut zu wissen: Auch vom Zusatzbeitrag übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte.