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Für alles, was kommt

Jetzt zu starken Mehrleistungen für Familien wechseln: Profitieren Sie mit Ihrer Familie von den starken Mehrleistungen und zahlreichen Extras, mit denen Sie die Gesundheit Ihrer Liebsten schützen und stärken – für alles, was kommt.

Fragen zum Krankenkassenwechsel? Jetzt beraten lassen!

Sie haben noch Fragen, wie Sie mit Ihrer Familie von den Mehrleistungen und zahlreichen Vorteilen der AOK profitieren? Hier können Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren.

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Gesund und fit für alles, was kommt.

Mehrleistungen heißt: bis zu 500 Euro* pro Jahr für die persönliche Gesundheitsvorsorge jedes versicherten Familienmitglieds. Damit beteiligt sich die AOK Niedersachsen zum Beispiel an den Kosten für bis zu zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr. 

*So funktioniert’s: Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

Familien-Versicherung: starker Schutz für die ganze Familie.

Beste Absicherung für Groß und Klein – mit der AOK Niedersachsen sind Sie in allen Lebenslagen gut familienversichert. Das bedeutet: Alle Familienangehörigen genießen denselben Schutz. Und dass, obwohl familienversicherte Person keine eigenen Beiträge zahlen und familienversicherte Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren von allen Zuzahlungen befreit sind (Ausnahme: Fahrkosten).

Bonusprogramm: Belohnung für Vorsorge und gesunden Lebensstil.

Von der (zahn-)ärztlichen Vorsorge über die Teilnahme an Gesundheitsangeboten bis zu Impfungen: Mit „AOK Aktiv-Bonus“ sammelt die ganze Familie Bonuspunkte – indem jedes Familienmitglied etwas für die eigene Gesundheit tut. Für jeden von der Familie gesammelten Punkt gibt es einen Euro für die Familienkasse. 

Sichern Sie sich zahlreiche Vorteile für Ihre Familie:

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Starke Leistungen, Services und Angebote.

Mit zahlreichen Extras helfen wir Ihnen dabei, die Gesundheit Ihrer Familie zu stärken und zu schützen. Profitieren Sie unter anderem von diesen Leistungen:

  • 2x Professionelle Zahnreinigung im Jahr*: für das schönste Lächeln

    Strahlend schöne und gesunde Zähne: Die AOK beteiligt sich im Rahmen der Mehrleistungen 2-mal jährlich an den Kosten der professionellen Zahnreinigung.

  • Osteopathie: Alltag ohne Verspannungen und Schmerzen

    Entspannt schmerzfrei bei Kopf-, Nacken- sowie Rückenschmerzen dank des sanften Therapieverfahrens Osteopathie* – eine unserer Mehrleistungen.

  • Früherkennung Hautkrebs: Die Sonne mit Bedacht genießen und vorsorgen

    Je früher Hautkrebs entdeckt wird, desto besser. Darum übernehmen wir als Teil unserer Mehrleistungen alle 2 Jahre die Kosten für ein professionelles Hautkrebsscreening* – und das bereits für Versicherte unter 35 Jahren.

  • Reiseschutzimpfungen: geschützt die Welt entdecken

    Damit Sie von Ihren Familienurlauben nur schöne Erinnerungen mit nach Hause bringen, beteiligen wir uns im Rahmen unserer Mehrleistungen an den empfohlenen Reiseschutzimpfungen* für die ganze Familie.

  • Vorsorge Schwangerschaft: Gesundheit von Beginn an in besten Händen

    Für einen gesunden Start ins Leben bietet die AOK Niedersachsen als Mehrleistung eine Vielzahl zusätzlicher Tests und Untersuchungen für Mutter und Kind – und beteiligt sich an den entsprechenden Kosten*.

  • Mehrleistung Sportmedizinische Untersuchung: fit für Sport

    Die Untersuchung beim Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ hilft Ihnen, das Verletzungsrisiko beim (Hobby-) Sport von Beginn an so gering wie möglich zu halten. Wir beteiligen uns an den Kosten* für diese Mehrleistung.

  • 100 Prozent Kurserstattung

    Die AOK erstattet die Kosten für bis zu zwei Präventionskures im Jahr zu 100 Prozent mit bis zu 200 Euro. 

  • Wahltarife: mehr Schutz und Freiheit bei Ihrer Krankenversicherung

    Mit unseren Wahltarifen gestalten Sie Ihre Krankenversicherung ganz nach Ihren Wünschen. So können Sie zum Beispiel Ihren Beitrag individuell anpassen, Beitragskosten senken oder das gesetzliche Krankengeld ergänzen.

  • „Meine AOK“-App und Onlineservice: Weniger Papierkram, mehr Zeit für die Familie

    Mit „Meine AOK“ erledigen Sie viele Krankenkassenangelegenheiten ganz einfach per App oder über das Onlineportal. Schnell, sicher, einfach – und genau dann, wann es Ihnen passt. So können Sie zum Beispiel Krankmeldungen online einsehen, den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anträge prüfen oder Nachweise und Rechnungen hochladen.

  • Gesundheitskurse vor Ort und online: fitter, entspannter, gesünder

    Ganz gleich, ob Stressmanagement für einen entspannteren Familienalltag oder Gesundheitskurse für Jung und Alt: bei dem vielfältigen Kursangebot der AOK Niedersachsen ist für jeden was dabei. Dabei entscheiden Sie, ob Sie die Kurse vor Ort absolvieren möchten oder an einem der zahlreichen Online- bzw. Cyberpräventionskurse teilnehmen, wann und wo es Ihnen passt.

  • Kinderkrankengeld für Berufstätige

    Sind Sie berufstätig und Ihr Kind ist krank? Wir springen ein, wenn sie zu Hause bleiben müssen, und zahlen Ihnen Kinderkrankengeld.

  • Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

    Wir erinnern Sie an die Früherkennungstermine für Ihre Kinder und übernehmen die Kosten für alle wichtigen Vorsorgeuntersuchungen.

Gut zu wissen: unsere Antworten auf die häufigsten Fragen

  • Was sind Mehrleistungen genau?

    Mit den Mehrleistungen unterstützt die AOK Niedersachsen Sie bei der individuellen Gesundheitsvorsorge. Jedes Jahr stehen Ihnen dafür bis zu 500 Euro zur Verfügung, mit denen sich die AOK Niedersachsen an zahlreichen Mehrleistungen beteiligt. Die Mehrleistungen können individuell in Anspruch genommen werden.

    So funktioniert’s: Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

    Für die Kostenerstattung einfach die auf den eigenen Namen ausgestellte Rechnung bei der AOK Niedersachsen einreichen.

    Unser Tipp: Rechnungen für AOK-Mehrleistungen lassen sich bequem, schnell und sicher über den „Meine AOK“-Onlineservice, verfügbar als Onlineportal und App, einreichen. Einfach die Rechnung als Scan oder Foto hochladen, fertig.

  • Wer gilt als „Kind“ im Sinne der Familienversicherung?

    Als Kinder gelten nicht nur leibliche und Adoptivkinder: Auch Kinder des Ehe- beziehungsweise gesetzlichen Lebenspartners, der Ehepartnerin oder der gesetzlichen Lebenspartnerin, Enkel und Pflegekinder können bei Ihnen mitversichert werden. Voraussetzung: Sie leben in Ihrem Haushalt oder werden überwiegend von Ihnen unterhalten.

  • Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?

    Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen darf 505 Euro (535 Euro ab 01.01.2025) nicht übersteigen. Personen, die ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 538 Euro bekommen, sind versicherungspflichtig – eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Personen, die geringfügig beschäftigt sind und ein monatliches Arbeitsentgelt bis zu 538 Euro (556 Euro ab 01.01.2025) beziehen, können über eine Familienversicherung abgesichert werden. Diese Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder, Studierende, Rentner und Rentnerinnen. Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

  • Wie kann ich meine Gesundheit weiter absichern?

    AOK-Versicherte profitieren von attraktiven Zusatzversicherungen bei unseren Kooperationspartnern. So wird der eigene Gesundheitsschutz abgerundet, zum Beispiel beim Zahnersatz oder bei Reisen ins Ausland.

  • Wie errechnet sich der Krankenkassenbeitrag?

    Der Krankenkassenbeitrag wird prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn ermittelt. Damit ist die Höhe des Krankenkassenbeitrags individuell verschieden. Das gilt aber nur für monatliche Einnahmen bis maximal 5.175,00 Euro (5.512,50 Euro ab 01.01.2025), der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einnahmen darüber hinaus sind nicht beitragspflichtig.

  • Kann ich die Krankenkasse jederzeit wechseln?

    Sie können in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn die gesetzliche Mindestbindungsfrist für die Wahl der Krankenkasse erfüllt ist. Diese beträgt in der Regel zwölf Monate. Eine Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse ist nicht nötig – das übernehmen wir für Sie. Sie müssen nur Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über den Krankenkassenwechsel informieren.

  • Was ist der Zusatzbeitrag?

    Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz können gesetzliche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Wie hoch dieser ist, legt jede Krankenkasse selbst fest – bei der AOK Niedersachsen sind dies 1,5 Prozent (2,7 Prozent ab 01.01.2025). Gut zu wissen: Auch vom Zusatzbeitrag übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte.

Welche Dokumente benötige ich für den Krankenkassenwechsel?

Keine! Einfach auf den Link klicken und online wechseln. Sollte dann noch etwas fehlen, werden Sie kontaktiert.

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Ausgezeichnete Leistungen und Services für die Gesundheit

Die AOK Niedersachsen ist Testsieger 2024 bei Focus Money. Und gehört damit laut dieses Leistungsvergleichs zu den besten Krankenkassen in Niedersachsen.