Pflege und die AOK ’21
Ambulante Pflege einfach besser vergüten
Im Steuerungsgremium der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) haben sich Kostenträger und Leistungsanbieter auf ein vereinfachtes System zur Vergütungsbemessung in der ambulanten Pflege verständigt. Hierbei wurden den tatsächlichen Personalkosten gestaffelte Punktwerte und Wegepauschalen zugeordnet. Die deutlich höhere Bezahlung führt auch zu höheren Vergütungen bei den Beschäftigten.
Dieses System ermöglicht auf einfachem Wege eine angemessene und ausgiebige Refinanzierung der Pflegeleistungen und dient der zukunftssicheren Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Tariftreueregelung). Dadurch entfallen aufwändige Einzelverhandlungen mit umfassenden Kalkulationen.
Pflege auf mehrere Schultern verteilen
Seit 1. Januar 2021 haben zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, zusätzliche Stellen für Pflegeassistenzkräfte finanziert zu bekommen.
Die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind. Daher sollen zukünftig 20.000 Pflegeassistenzkräfte zusätzlich in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden.
Die zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Die neuen Stellen werden vollständig von der Pflegeversicherung über gesonderte Vergütungszuschläge finanziert. Hierdurch steigt der Eigenanteil für die Pflegebedürftigen nicht.
Auch 2021 blieb der Pflegerettungsschirm aufgespannt
Pflegeeinrichtungen hatten einen Anspruch auf Kostenerstattung für ihre außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen, die ihnen durch die Coronapandemie entstanden sind. Hierfür hat die AOK Niedersachsen 2021 über 170 Millionen Euro an Pflegeeinrichtungen ausgezahlt (§ 150 Abs. 2 SGB XI).
Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen insbesondere Sachaufwendungen (z. B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel), aber auch zusätzliche Personalaufwendungen für Ersatzpersonal oder Mehrarbeitsstunden zur Kompensation von erkranktem Personal. Pflegeeinrichtungen konnten ebenso von pandemiebedingten Mindereinnahmen betroffen sein, zum Beispiel, wenn geplante Aufenthalte wegen der Sorge vor einer Infektion abgesagt wurden.
Auch für den erheblichen Aufwand bei den Sach- und Durchführungskosten für Covid-19-Testungen in den Pflegeeinrichtungen hat die AOK Niedersachsen 2021 knapp 115 Millionen Euro überwiesen.
Betriebliche Gesundheitsförderung - Projekt Pflege.Kräfte.Stärken.
Pflegekräfte sind bei ihrer täglichen Arbeit besonderen Belastungen ausgesetzt. Überdurchschnittlich hohe Krankheits- und Fehlzeiten sind die Folge. Mit dem Projekt Pflege.Kräfte.Stärken. unterstützt die AOK Niedersachsen gezielt Beschäftigte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Krankenhäusern.
Die Initiative „Pflege.Kräfte.Stärken.“ bietet pflegespezifische bedarfsbezogene Angebote und Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Diese Maßnahmen unterstützen dabei, betriebsindividuelle Lösungen für eine gesunde Arbeitsgestaltung zu finden. Ziel ist, die gesamte Organisation und die Ressourcen der Beschäftigten zu stärken sowie die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen zu fördern. Die Angebote werden sowohl in Präsenz als auch digital und hybrid durchgeführt.
Geschäftsbericht ’21
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