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Digitalisierung und die AOK 22

„Hochwertige digitale Therapieangebote bieten unseren Kundinnen und Kunden einen echten Mehrwert. Das Onlineprogramm Herodikos Plus ist hierfür ein ausgezeichnetes Beispiel. Es ist einfach zugänglich, bietet eine zeitnahe Versorgung und persönliche physiotherapeutische Begleitung. Das Ergebnis sind zufriedene Teilnehmende, die von überzeugenden medizinischen Ergebnissen profitieren."

Jan Seeger 
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für zahnärztliche Leistungen

Mit der Einführung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens für Zahnärzte (EBZ) wurde 2022 ein weiterer Meilenstein der Digitalisierung erreicht. Mithilfe des EBZ-Verfahrens wurden alle genehmigungspflichtigen zahnärztlichen Leistungen auf ein digitales Beantragungs- und Genehmigungsverfahren umgestellt. Der klassische Papierantrag entfällt.

Zahnarztpraxen können seit dem 1. Juli 2022 ihre Antragsdatensätze für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Kieferbruch und Kiefergelenkserkrankungen digital an alle Krankenkassen in Deutschland übermitteln. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Nutzung des digitalen Verfahrens verpflichtend.

Anders ist es bei der Leistungsart Parodontose. Hier können die Zahnarztpraxen ihre Antragsdatensätze erst seit dem 1. Januar 2023 digital an die Krankenkassen übermitteln. Verpflichtend wurde die Nutzung des digitalen Verfahrens erst zum 1. Juli 2023.

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Digitaler Anspruchsnachweis für zahnärztliche Behandlung

Seit dem 1. Juli 2022 können niedersächsische Zahnarztpraxen nach erfolgreicher Registrierung und Verifizierung im Zahnarztportal der AOK Niedersachsen einen digitalen Anspruchsnachweis für zahnärztliche Behandlung abrufen.

Diese Möglichkeit können zahnärztliche Praxen nutzen, wenn Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte verloren, vergessen oder diese noch nicht erhalten haben bzw. wenn diese defekt ist.

Besteht ein Leistungsanspruch, erscheint der Anspruchsnachweis als PDF-Formular.

AOK-Arztportal: Onlineservice für Arztpraxen

Seit März 2021 können sich alle in Niedersachsen niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte und deren Praxispersonal im Arztportal auf arztportal-niedersachsen.de registrieren. Dort stehen vielfältige Funktionen und Services zur Verfügung. Der Ausdruck eines Abrechnungsscheins direkt in der Praxis ist über das Portal ebenso möglich wie unter anderem die Abfrage des Zuzahlungsbefreiungsstatus, des Pflegegrades oder die Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP). Außerdem können praxisindividuelle Berichte zu unterschiedlichen Themen abgerufen werden.

Das Arztportal wird ständig weiterentwickelt. Auch neue Funktionen sind in Planung, wie zum Beispiel patientenbezogene Informationen bei DMP-Teilnahme: Zu erstellende oder fehlende Dokumentationen, Einschreibungen sowie aktuelle Ausschreibungen werden auf einen Blick sichtbar sein.

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6.209 Apps auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz: DiGA, sind verschreibungsfähige mobile Apps oder Webanwendungen mit einem medizinischen Zweck. Sie helfen, Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, beispielsweise Adipositas, Diabetes oder Depressionen.

Die Apps auf Rezept etablieren sich immer mehr in der Regelversorgung. 2022 erhielt die AOK Niedersachsen insgesamt 6.209 Anträge von Versicherten für die Nutzung einer DiGA. Versicherte, die eine ärztliche Verordnung oder einen Diagnosenachweis für eine verordnungsfähige App (DiGA) vorlegen, erhalten einen Freischaltcode von der AOK Niedersachsen und können sofort mit ihrer digitalen Anwendung beginnen. 5.164 Versicherte haben ihren erhaltenen Freischaltcode in der App eingelöst und diese genutzt.

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Digitale Physiotherapie: Herodikos Plus

Die AOK Niedersachsen bietet ihren Versicherten eine innovative digitale Versorgung bei Rücken- und Knieschmerzen an. Das Onlineprogramm Herodikos Plus kombiniert individuelle digitale Übungspläne in der Herodikos-App mit persönlicher physiotherapeutischer Begleitung.

Herodikos Plus richtet sich an Versicherte ab 18 Jahren mit Rücken- oder Knieschmerzen. Das Programm ist für Versicherte geeignet, sofern ihr Schmerz noch nicht länger als sechs Monate andauert. Die Einschreibung in das Programm erfolgt über die ärztliche Praxis. Teilnehmende Ärzte und Ärztinnen sind auf www.herodikos.de/aoknds zu finden. Hier gibt es auch die Möglichkeit, sich per Videosprechstunde einzuschreiben.

Versicherte, die alle Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen, erhalten von der Arztpraxis einen Zugangslink, um eine Videosprechstunde mit einem Physiotherapeuten oder einer Physiotherapeutin von Herodikos zu vereinbaren. Darin besprechen sie ihre aktuelle gesundheitliche Situation und durchlaufen einige kurze Bewegungstests, damit ihr individueller Übungsplan für die App erstellt werden kann. In den Folgewochen finden weitere Termine per Videosprechstunde mit dem Therapeuten oder der Therapeutin statt.

Die Teilnahme am Programm beträgt mindestens drei Monate. Darüber hinaus können Versicherte die Herodikos-App für weitere sechs Monate nutzen.

 

„Datenautobahn“ des Gesundheitswesens

Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, soll alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens inklusive Krankenkassen miteinander vernetzen, um einen sektorenübergreifenden Austausch zu ermöglichen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei der TI um die „Datenautobahn“ des Gesundheitswesens.

Im Januar 2021 wurde mit der Einführung der elektronischen Patientenakte, kurz ePA, ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die ePA soll als lebenslange Informationsquelle dienen, die jederzeit einen schnellen und sicheren Austausch gesundheitsbezogener Daten ermöglicht. AOK-Versicherte können die ePA online über die „AOK Mein Leben“-App sowie die gleichnamige Desktopanwendung herunterladen. Wer weder Smartphone noch PC besitzt (Offline-Nutzer), kann im Servicezentrum eine ePA beantragen und anschließend in der Praxis den behandelnden Ärztinnen und Ärzten den Zugriff auf die ePA erteilen.

Für die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startete im Herbst 2021 die Pilotphase zwischen Arztpraxen und Krankenkassen. Seit dem 1. Juli 2022 wird die eAU flächendeckend umgesetzt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können seit dem 1. Januar 2023 die AU-Daten kranker Mitarbeitenden elektronisch bei deren Krankenkasse abrufen.

Zudem wurde in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 die Testphase des elektronischen Rezepts (E-Rezept) auf das Bundesgebiet ausgeweitet. Zum 1. Januar 2024 ist die verpflichtende Einführung des E-Rezepts für apothekenpflichtige Arzneimittel geplant.

In den kommenden Jahren werden die Anwendungen der TI kontinuierlich ausgebaut. Für 2023 sind beispielsweise die Weiterentwicklung der ePA-Funktionen sowie der Abruf von E-Rezepten mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) als zusätzlicher Einlöseweg geplant.

„Meine AOK“ – der schnelle Weg zu unserem Service

Mehr als 425.000 Versicherte haben im Jahr 2022 den „Meine AOK“-Onlineservice der AOK Niedersachsen genutzt. Im Bundesvergleich aller AOKs erreichte die AOK Niedersachsen damit den drittgrößten Anteil (14,2 Prozent) an Onlinenutzern im Verhältnis zu den Gesamtversicherten.

Über das „Meine AOK“-Onlineportal niedersachsen.meine.aok.de und die dazugehörige „Meine AOK“-App können Versicherte ihre Anliegen bequem rund um die Uhr auf digitalem Weg klären. Die Kommunikation erfolgt datenschutzgerecht über eine sichere Verbindung, die Bedienung bleibt dabei einfach, benutzerfreundlich und barrierefrei.

Im Rahmen der stetigen Weiterentwicklung des „Meine AOK“-Onlineservice ermöglichen wir unseren Versicherten seit Anfang 2022 nun auch im „Meine AOK“-Onlineportal Dokumente und Anträge auf dem elektronischen Weg schnell und unkompliziert hochzuladen. Mit rund 800.000 eingereichten Dokumenten über das Onlineportal und die App konnte die AOK Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um über 50 Prozent erzielen.

Der „Meine AOK“-Onlineservice wird stetig weiterentwickelt. Auch neue Funktionen sind in Planung, zum Beispiel soll der transparente Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand des eingereichten Leistungsantrags möglich sein.

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Punkte sammeln mit der „AOK Bonus-App“

Das Engagement für die eigene Gesundheit wird belohnt. Seit dem 22. August 2022 können Versicherte der AOK Niedersachsen mit der „AOK Bonus-App“ und der dazugehörigen Funktion im „Meine AOK“-Onlineportal digital an dem AOK- Bonusprogramm „AOK Aktiv-Bonus“ teilnehmen.

Mit Aktivitäten rund um das Thema Gesundheit wie beispielsweise der Krebsvorsorge, dem Check-up ab 35 Jahren oder einer vollständigen Teilnahme an einem zertifizierten Präventionskurs, dessen Kosten von der AOK Niedersachsen übernommen werden, können Versicherte Punkte sammeln. Jeder gesammelte Punkt ist der AOK Niedersachsen einen Euro wert. Und das kommt an! Im Jahr 2022 haben bereits rund 9.700 Versicherte am digitalen Tarif teilgenommen – Tendenz steigend.

Die Nachweise der Aktivitäten können bequem per Smartphone oder im „Meine AOK“-Onlineportal hochgeladen werden. Wann sich die Versicherten mit dem Bonus belohnen, entscheiden sie selbst. Die gesammelten Punkte können jederzeit und von überall mit einem Klick ausgezahlt werden. So bekamen Teilnehmende des digitalen Tarifes im Jahr 2022 insgesamt rund 6.500 Euro auf ihr Konto.

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Geschäftsbericht 22

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