Versorgung und die AOK 22
Innovative Versorgung wird gefördert
Auch 2022 standen mit dem aus Geldern der gesetzlichen Krankenversicherung gespeisten Innovationsfonds 200 Millionen Euro für innovative, sektorenübergreifende Versorgungsprojekte und für Projekte der Versorgungsforschung zur Verfügung. Alle Akteure des Gesundheitswesens konnten sich um diese Fördergelder bewerben.
Die Bewerbung für die Förderung von „neuen Versorgungsformen“ erfolgte in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe wurden 114 Ideenskizzen eingereicht, von denen 28 für die Ausarbeitung eines Vollantrages ausgewählt wurden. In der Konzeptionsphase befanden sich 30 Anträge, von denen sich 16 Einreichende über eine Förderzusage für die Projektlaufzeit von bis zu vier Jahren freuen konnten. Im Bereich „Versorgungsforschung“ gingen 161 Anträge auf Förderung ein. Entsprechende Zusagen erhielten 32 Projekte für Versorgungsforschung und 18 Vorhaben zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien.
Mit Beteiligung der AOK Niedersachsen starteten 2022 folgende neue Versorgungsformen:
- PRECOVERY/Karl-Heinz: kognitive und kardiale Prähabilitation und langfristige Perspektiven vor Herzinterventionen im Alter
- KoCoN: bedarfsgerechte, inter- und multiprofessionelle stationäre sowie sektorenübergreifende Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Komplex-Chronischen Neurologischen Erkrankungen entlang definierter IT-unterstützter Behandlungspfade
In der Versorgungsforschung unterstützt die AOK Niedersachsen seit 2022 folgende Projekte:
- OPTI-NASH: zielgruppenspezifische Optimierung von Lebensstilinterventionen zur Verhaltensänderung bei nichtalkoholischer Steatohepatitis
- GARDA: gesundheitsökonomische Auswertung der Belastung pflegender Angehöriger
- Gut-Leben: gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (nach § 132g SGB V) im Pflegeheim
Beratung in Pflegeheimen: gesundheitliche Versorgung in der letzten Lebensphase
In Deutschland leben zurzeit ca. 800.000 Menschen in einem Pflegeheim. Hohes Alter, chronisch fortschreitende Erkrankungen – und damit häufig verbundene zunehmende Einschränkungen – machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen, insbesondere zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen, in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich.
Mit dem Ziel, die Versorgung von Pflegeheimbewohnenden in der letzten Lebensphase zu verbessern, hat der Gesetzgeber 2018 mit der Einführung der gesundheitlichen Versorgungsplanung (§ 132g SGB V) die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür geschaffen. Pflegeheime haben seitdem die Möglichkeit, entsprechende Beratungsleistungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (z. B. Beratung über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung, Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen.
Ob die Gesetzesänderung Auswirkungen auf die Versorgungspraxis hat, wurde bislang nicht untersucht. Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an dem am 1. Juli 2022 gestarteten Projekt „Gut-Leben“ der Universität Oldenburg und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Ziel ist, ein umfassendes Bild zur bisherigen Umsetzung der gesetzlich geschaffenen Möglichkeiten zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Setting Pflegeheim zu ermitteln sowie Vorschläge zur praxisnahen Weiterentwicklung zu erarbeiten. Das Projekt wird vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses für 36 Monate gefördert.
Smarte Diagnostik für innovative Versorgung
Auch im Jahr 2022 konnten AOK-Versicherte, die unter Synkopen (ungeklärte Ohnmachtsanfälle) leiden, an der besonderen ambulanten Versorgung „Einsatz von Smart-Ereignis-Rekordern“ teilnehmen und von der verbesserten Diagnostik bei Herzrhythmusstörungen profitieren. Aufgrund der positiven Resonanz von Versicherten sowie von Ärztinnen und Ärzten wurde der Vertrag bis mindestens Ende 2024 verlängert.
Synkopen können viele Auslöser haben, unter anderem Krankheiten des Herzens. Lässt sich die Diagnose mithilfe eines 24-Stunden-EKGs nicht gesichert abklären, konnten Herzrhythmusstörungen bisher nur durch die Implantation eines Ereignisrekorders erkannt oder ausgeschlossen werden. Hierfür sind zwei Operationen erforderlich: Einsatz und Entnahme.
Der Selektivvertrag ermöglicht nun den ambulanten, operationslosen Einsatz innovativer Ereignisrekorder, die mit Elektrodenpflastern auf der Brust angebracht werden. Ein Dienstleistungsunternehmen bereitet die gemessenen Werte professionell auf und stellt sie der kardiologischen Praxis zur Verfügung. Die Versorgung der Versicherten wird somit verbessert, weil ihnen Operationen und Krankenhausaufenthalte erspart bleiben.
Punktgenaue Bestrahlung
AOK-Versicherte mit speziellen gut- oder bösartigen Tumoren, Gefäßmissbildungen oder funktionellen Störungen können von der besonderen Versorgung der Radiochirurgie profitieren. Für Versicherte der AOK Niedersachsen stehen derzeit sieben Radiochirurgiezentren in Deutschland zur Verfügung.
Die Radiochirurgie ist eine effiziente und schonende Form der Strahlentherapie. Dabei wird meist in einer einzigen Sitzung eine sehr hohe Dosis punktgenau auf das betroffene Gewebe (Tumoren an Kopf, Hals oder bewegten Organen) gerichtet, um es zu zerstören. Experten nennen das „stereotaktische Einzeitbestrahlung“.
Die biologische Wirkung einer hohen Einzeldosis ist wesentlich stärker als bei einer üblichen Strahlentherapie, die auf viele kleine Einzeldosen verteilt ist. Die hohe Verträglichkeit sorgt dafür, dass Patientinnen und Patienten die Praxis nach einer einzigen ambulanten Behandlung noch am selben Tag wieder verlassen können.
Weitere Vorteile sind insbesondere ein gut koordiniertes ambulantes Setting sowie die zeitnahe Wiederaufnahme der Alltagsaktivitäten.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die vollen Kosten für diese moderne Therapiemethode sowie für ein Nachsorgejahr bei den teilnehmenden Fachärztinnen und Fachärzten.
Hausarztpraxen mit Lotsenfunktion
Für Versicherte der AOK Niedersachsen sind Hausarzt und Hausärztin persönliche Lotsen im Gesundheitswesen. Inzwischen nehmen mehr als 760.000 Versicherte an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teil und profitieren damit von zusätzlichen Leistungen. Auch der Blick auf die mehr als 4.100 teilnehmenden Hausärzte und Hausärztinnen zeigt, dass sie von unserem Versorgungsprogramm überzeugt sind.
Diese bemerkenswerte Zahl an Teilnehmenden hätte zu Beginn des Vertrages im Jahr 2010 keiner für möglich gehalten. Gemeinsam mit den Vertragspartnern, den Hausärzteverbänden Niedersachsen und Braunschweig sowie der Kassenärztlichen Vereinigung, wurde seinerzeit ein Vertrag geschlossen, um die hausärztliche Versorgung in Niedersachsen zu stärken und zu verbessern – mit Erfolg.
In einer qualitativen Bewertung des Hausarztmodells zeigte sich, dass teilnehmende AOK-Versicherte von den zusätzlichen Versorgungsaspekten profitieren. Unter anderem werden Früherkennungsuntersuchungen häufiger in Anspruch genommen und die Zahl der Krankenhauseinweisungen wird reduziert.
Auch im Jahr 2022 profitierten unsere Versicherten von den zusätzlichen Leistungen wie den Früherkennungsuntersuchungen „Check-up 45“ und „Check-up 60Plus“. Anders als in der Regelversorgung alle drei Jahre können am Hausarztmodell teilnehmende Versicherte diese Gesundheitsuntersuchungen alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Krankheiten können somit frühzeitig erkannt und gezielt behandelt werden.
Auch in den kommenden Jahren können sich Versicherte auf weitere Vertragsinhalte zur besseren Versorgung einstellen. Wir sind gemeinsam mit unseren Vertragspartnern dabei, den Vertrag sowohl zum Vorteil der Versicherten als auch zum Wohl der Hausärzte und Hausärztinnen noch attraktiver zu gestalten.
Gesundheitsregionen Niedersachsen
Die AOK Niedersachsen fördert seit mehreren Jahren den Aufbau von regionalen Versorgungsstrukturen und die Erprobung regionaler Versorgungskonzepte in den Gesundheitsregionen Niedersachsen.
Die Gesundheitsregionen haben sich in den letzten Jahren in Niedersachsen etabliert und stärken die Gesundheitsversorgung vor Ort. Gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnern stellt die AOK Niedersachsen seit einigen Jahren Projektfördergelder zur Verfügung. Die Förderung durch die AOK Niedersachsen umfasst jährlich maximal 150.000 Euro.
Im Jahr 2022 wurden drei Projekte aus unterschiedlichen Gesundheitsregionen zur Förderung ausgewählt. Unter den geförderten Projekten befinden sich beispielsweise ein Projekt zur Bewegungsförderung an Schulen sowie eines zur Etablierung einer Coachingstelle in der Pflegeausbildung.
Geschäftsbericht 22
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