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Digitalisierung und die AOK 23

„Die Digitalisierung wird die Zukunft des Gesundheitswesens signifikant verändern. Innovationen sind der Schlüssel zu besseren Behandlungen, höherer Effizienz und einer verbesserten Lebensqualität. Ob Künstliche Intelligenz, Cloud-Technologien oder Robotik, die digitale Transformation bringt ständig neue Chancen und Herausforderungen mit sich. Die AOK trägt dazu bei, die Themen Gesundheit und Versorgung in unseren immer digitaler werdenden Alltag zu integrieren.“ 

Jan Seeger 
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Pilotprojekt „Telenotfallmedizin“

Die AOK Niedersachsen investiert in den Aufbau eines präklinischen Telemedizinsystems. Im Januar 2021 startete im Landkreis Goslar das Pilotprojekt „Telenotfallmedizin“ im Rettungsdienst, es folgten die Landkreise Northeim, Hildesheim und Schaumburg. Mit der 2023 beschlossenen Projekterweiterung entstand in der gemeinsamen Leitstelle der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim ein weiterer Standort, um den Weg in eine flächendeckende Versorgung zu ebnen. 

Die Telenotfallmedizin macht es möglich, dass Notärztinnen und Notärzte nicht mehr zwingend vor Ort sein müssen. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, die sich am Einsatzort befinden, schalten sie über einen Monitor in der Leitstelle per Smartphone hinzu und erhalten dann in Echtzeit diagnostische und therapeutische Unterstützung. Dadurch sind bei Notfällen kurzfristig Entscheidungen möglich, die nur Ärztinnen und Ärzte treffen dürfen.

Das 2021 begonnene Projekt bildet die Grundlage für eine Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes, sodass die Telenotfallmedizin demnächst zur rettungsdienstlichen Regelversorgung in Niedersachsen wird. 

Die Ergebnisse des Projektes sind auch in die Entwicklung von bundesweit anerkannten Leitlinien eingeflossen. 

Seit 2021 wurden mehrere Tausend Einsätze telenotärztlich erfolgreich begleitet und von den Kostenträgern gezahlt. Ein durchschnittlicher Einsatz dauert im Übrigen so lange, wie die Anfahrt eines Notarztwagens. Die betreffenden Patientinnen und Patienten bekommen somit deutlich schneller eine Einschätzung zu ihrer weiteren Versorgung. 

Gerade auf Verlegungsfahrten ist der Telenotarzt oder die Telenotärztin eine sehr gute Begleitung. Währenddessen können „physische“ Notärzte für lebensbedrohende Situationen in den jeweiligen Einzugsgebieten der Rettungswachen Hilfe leisten. 

Die AOK Niedersachsen investiert weiter in den Aufbau eines präklinischen Telemedizinsystems zur Weiterentwicklung der Notfallversorgung. 

 

AOK-Praxis-News: Arzneimittel & Co. – ein Newsletter der AOK Niedersachsen

Die AOK Niedersachsen hat einen neuen Newsletter mit dem Titel „AOK-Praxis-News: Arzneimittel & Co.“ speziell für medizinisches Fachpersonal, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Niedersachsen herausgebracht. Damit wurde ein weiterer digitaler Beratungskanal eröffnet.

Seit Februar 2023 wird im Newsletter quartalsweise über verordnungsrelevante Themen zur wirtschaftlichen Versorgung mit Arzneimitteln informiert. Die Informationen sind mit Artikeln im Gesundheitspartnerportal der AOK Niedersachsen verknüpft, in denen umfangreiche Details zum Thema nachgelesen werden können. Unter dem Stichwort „Klug verordnen“ werden häufige Fragestellungen kurz und knapp aufgeklärt und nützliche Tipps zur Verordnung gegeben. Abonnieren lässt sich der Newsletter über das Gesundheitspartnerportal der AOK Niedersachsen.

Podcast AOK-Praxis-Talk mit neuen Kooperationen

Der Podcast AOK-Praxis-Talk erscheint seit Juli 2021 monatlich mit einer neuen Episode zu Themen rund um die wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln und spannenden Themen aus weiteren Versorgungsbereichen. 

Im November 2023 startete im Rahmen der Podcastreihe eine neue Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Fachexpertinnen und -experten der MHH berichten zu ausgewählten Themen aus ihrer täglichen ärztlichen Praxis und schaffen damit einen praktischen Bezug zum vermittelten Wissen der AOK-Expertinnen und -Experten. Bisher wurden die Themen „Long-Covid“ sowie „Chronische Schmerzen“ veröffentlicht. 

Praxisorientierte Themen, regelmäßige Werbemaßnahmen sowie die Zusammenarbeit mit der MHH führten zu einer signifikanten Steigerung der Hörerzahlen. So wurde der Podcast im Jahr 2023 über 6.000 Mal angehört. 

10.144 Apps auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz: DiGA, sind offiziell als Medizinprodukt zugelassene mobile Apps oder Webanwendungen, die auf Rezept verordnet werden können. Sie sollen helfen, Krankheiten besser zu erkennen, zu behandeln, zu lindern oder zu bewachen. Zum Einsatz kommen sie beispielsweise bei Ängsten, Depressionen oder Diabetes.

Die Apps auf Rezept haben sich in der Regelversorgung etabliert. 2023 erhielt die AOK Niedersachsen insgesamt 10.144 Anträge von Versicherten für die Nutzung einer DiGA. Versicherte, die eine ärztliche Verordnung oder einen Diagnosenachweis für eine DiGA vorlegen, erhalten einen Freischaltcode von der AOK und können sofort mit ihrer digitalen Anwendung beginnen. 8.092 Versicherte haben ihren erhaltenen Freischaltcode in der App eingelöst und diese genutzt.

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Digitaler Trainingsplan mit Herodikos Plus

Mit dem zertifizierten Medizinprodukt, dem Onlineprogramm Herodikos Plus, erhalten Versicherte der AOK Niedersachsen eine innovative digitale Versorgung bei Rücken- und Knieschmerzen. Die App kombiniert individuelle digitale Übungspläne mit persönlicher physiotherapeutischer Begleitung. 

Herodikos Plus richtet sich an Versicherte ab 18 Jahren mit Rücken- oder Knieschmerzen. Die Einschreibung in das Programm erfolgt per Videosprechstunde oder direkt in einer Arztpraxis. Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte sind auf https://www.herodikos.de/plus/aok-niedersachsen/ zu finden. 

Versicherte, die alle Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen, erhalten von der Arztpraxis einen Zugangslink, um die erste Videosprechstunde mit einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten von Herodikos zu vereinbaren. Darin besprechen sie ihre aktuelle gesundheitliche Situation und durchlaufen kurze Bewegungstests. Im Anschluss wird ein auf die spezifischen Beschwerden abgestimmter Trainingsplan für die App erstellt. In den Folgewochen finden bis zu fünf weitere therapeutische Termine per Videosprechstunde statt. Zwischen den Terminen trainieren die Versicherten mithilfe der App.

Die Teilnahme am Programm beträgt mindestens drei Monate. Darüber hinaus können Versicherte die Herodikos-App für weitere sechs Monate kostenfrei nutzen.

„Datenautobahn“ des Gesundheitswesens

Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, soll alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens inklusive Krankenkassen miteinander vernetzen, um einen sektorenübergreifenden Austausch zu ermöglichen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei der TI um die „Datenautobahn“ des Gesundheitswesens.

Im Januar 2021 wurde mit der Einführung der elektronischen Patientenakte, kurz ePA, ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die ePA soll als lebenslange Informationsquelle dienen, die jederzeit einen schnellen und sicheren Austausch gesundheitsbezogener Daten ermöglicht. AOK-Versicherte können die ePA online über die „AOK Mein Leben“-App sowie die gleichnamige Desktopanwendung nutzen. Im Dezember 2023 wurde die „AOK Mein Leben”-App um zusätzliche Funktionen erweitert. Zudem ist seither die Nutzung der App für Versicherte unter 16 Jahren möglich. Wer weder Smartphone noch PC besitzt (Offline-Nutzer), kann die ePA im Servicezentrum beantragen und anschließend in der Praxis den behandelnden Ärztinnen und Ärzten den Zugriff auf die ePA erteilen.

Über die Telematikinfrastruktur versenden Ärztinnen und Ärzte auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen. Seit dem 1. Januar 2023 können Arbeitgeber sie dort abrufen. Dadurch können jede Menge Papierausdrucke eingespart werden. Ebenfalls seit 2023 müssen Zahnarztpraxen verpflichtend das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, kurz EBZ-Verfahren, nutzen. Mithilfe des EBZ-Verfahrens können Zahnärzte und Zahnärztinnen elektronische Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz erstellen und an die Krankenkassen übermitteln. 

Das elektronische Rezept (E-Rezept) wurde bis zum 31. Dezember 2023 bundesweit getestet. Seit Juli 2023 ist der Abruf des E-Rezepts mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) als zusätzlicher Einlöseweg möglich. Zum 1. Januar 2024 wurde das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend eingeführt.

In den kommenden Jahren werden die Anwendungen der TI kontinuierlich ausgebaut. Beispielsweise ist für Mitte des Jahres 2024 die Integration der E-Rezept-Funktionalitäten in die „AOK Mein Leben“-App geplant. Zudem wird im Januar 2025 das Opt-out-Verfahren der ePA umgesetzt werden. Die Opt-out-Regelung sieht vor, dass für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch eine ePA angelegt wird. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann widersprechen.

„Meine AOK“ – der schnelle Weg zu unserem Service

Mehr als 518.000 Versicherte haben im Jahr 2023 den „Meine AOK“-Onlineservice der AOK Niedersachsen genutzt. Im Bundesvergleich aller AOKs erreichte die AOK Niedersachsen damit den zweitgrößten Anteil an Onlinenutzern (17,01 Prozent) im Verhältnis zu den Gesamtversicherten.

Versicherte können ihre Anliegen über das „Meine AOK“-Onlineportal meine.aok.de und die dazugehörige „Meine AOK“-App bequem rund um die Uhr auf digitalem Weg klären. Die Kommunikation erfolgt datenschutzgerecht über eine sichere Verbindung. Die Bedienung bleibt dabei einfach, benutzerfreundlich und barrierefrei.

Mit einer stetigen Weiterentwicklung des „Meine AOK“-Onlineservice ermöglichen wir unseren Versicherten nun auch einen transparenten Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand des eingereichten Leistungsantrags im Onlineportal. Außerdem können Versicherte ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie bereits in Anspruch genommene Kinderkrankengeldtage im Onlineservice einsehen.

Mit der neu eingeführten Funktion „Schwangerschaftsbegleitung“ in der „Meine AOK“-App erhalten werdende Eltern wichtige Informationen zu Leistungen in der Schwangerschaft sowie Erinnerungen an wichtige Termine und Untersuchungen passend zur Schwangerschaftswoche.

Der „Meine AOK“-Onlineservice wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die Anwendung erhält in Kürze ein neues Design und einen neuen Login-Kanal. Des Weiteren werden bestehende Funktionen optimiert und neue Funktionen eingeführt.

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Punkte sammeln mit der „AOK Bonus-App“

Das Engagement für die eigene Gesundheit wird belohnt. Versicherte der AOK Niedersachsen können mit der „AOK Bonus-App“ und der dazugehörigen Funktion im „Meine AOK“-Onlineportal digital am Bonusprogramm „AOK Aktiv-Bonus“ teilnehmen.

Mit Aktivitäten wie beispielsweise der Krebsvorsorge, dem Check-up ab 35 Jahren oder der vollständigen Teilnahme an einem zertifizierten Präventionskurs, dessen Kosten von der AOK Niedersachsen übernommen werden, können Versicherte Punkte sammeln. Jeder gesammelte Punkt ist der AOK Niedersachsen einen Euro wert. Und das kommt an! Im Jahr 2023 haben bereits rund 42.500 Versicherte am digitalen Tarif teilgenommen – Tendenz steigend.

Die Nachweise der Aktivitäten können bequem per Smartphone in der App oder im „Meine AOK“-Onlineportal hochgeladen werden. Wann sich die Versicherten mit dem Bonus belohnen, entscheiden sie selbst. Die gesammelten Punkte können jederzeit und von überall mit einem Klick ausgezahlt werden.

Die „AOK Bonus-App“ soll im Laufe des Jahres 2024 in die „Meine AOK“-App integriert werden.

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„Mein AOK Arbeitgeberservice“ – das neue Onlineportal für Firmenkunden

2023 hat die AOK Niedersachsen das neue Onlineportal für Firmenkunden „Mein AOK Arbeitgeberservice“ eingeführt. Zum Start im Oktober haben sich bereits über 100 Arbeitgeber registriert. Die Registrierungszahlen sind bis heute stetig gestiegen.

Im Portal steht ein digitales Postfach zur Verfügung, über das Arbeitgeber datenschutzgerecht, einfach und schnell mit der AOK kommunizieren können. In das Postfach werden auch Briefe der AOK zugestellt.

Es wird laufend an weiteren Funktionen gearbeitet. In Kürze können über „Mein AOK Arbeitgeberservice“ auch Kontostände abgefragt und bei der AOK gemeldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angezeigt werden. Zukünftig wird es außerdem einen Login für Steuerberaterbüros geben.

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„Mein AOK-Gesundheitspartnerservice“ – der schnelle Weg zum eAvis

Über „Mein AOK-Gesundheitspartnerservice“ können Zahlungsavise, die Leistungserbringende von der AOK erhalten, verwaltet werden. Zudem steht, wie auch im Portal „Mein AOK-Arbeitgeberservice“, ein digitales Postfach zur Verfügung, über das die Leistungserbringenden datenschutzkonform sowie zeit- und ortsunabhängig mit der AOK ihrer Wahl in Kontakt treten können.

Bei der AOK Niedersachsen sind über 1.200 Kunden registriert. Die Tendenz im Jahr 2023 war weiterhin steigend. 

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„AOK GESA“-App – die neue App für versorgungsrelevante Themen

„AOK GESA – Gesundheitsassistenz Niedersachsen“ („AOK GESA") ist seit dem 1. März 2023 die neue Versicherten-App für versorgungsrelevante Themen. 

Den Anfang machte die Einführung der digitalen Bestätigung von Hebammenleistungen. Damit Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit der AOK abrechnen können, ist eine Unterschrift der Versicherten erforderlich. Mit der „AOK GESA"-App kann das Verfahren für alle Beteiligten über einen elektronischen Unterschriftenprozess entbürokratisiert werden. Teilnehmen können Hebammen, die mit einer geeigneten Abrechnungssoftware arbeiten. Diese Hebammen können via App eine elektronische Unterschrift als Leistungsbestätigung von den Versicherten der AOK Niedersachsen einholen. Die Versicherten werden über ihre App sicher identifiziert. Der Abrechnungsprozess vereinfacht sich für alle Beteiligten. 

Die „AOK GESA“-App wird sukzessiv um neue Funktionen erweitert. So ist für das Jahr 2024 die Erweiterung um die digitale Bestätigung von Heilmittelleistungen geplant und die Anbindung weiterer medizinischer Abrechnungsdienste für Hebammenleistungen. Zudem sollen die versorgungsrelevanten Inhalte weiter ausgebaut werden. 

Geschäftsbericht 23

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