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Pflege und die AOK 23

AOK richtet Pflegeaußendienst neu aus

Zweifel über die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten und der Wunsch nach Aufrechterhaltung des familiären Zusammenhalts: In diesem Zwiespalt befinden sich viele Menschen, die vor der Entscheidung stehen, Angehörige zu Hause zu pflegen. Hier unterstützt die AOK Niedersachsen und macht fit für die Herausforderungen des Pflegealltags in den eigenen vier Wänden.

Um unseren gesetzlichen Versorgungsauftrag sicherzustellen, orientieren wir uns an den Leitsätzen des AOK-Positionspapiers zur Weiterentwicklung der Pflege 2030. Das sind unter anderem:

  • „Pflege findet vor Ort statt“
  • „Pflege ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ 
  • „Pflegebedürftige im Mittelpunkt der Versorgung“
  • „Qualität in der Pflege“

Die Gesundheitskasse füllt die Leitsätze mit Leben: Am 1. Februar 2023 startete der strategisch und organisatorisch neu aufgestellte Pflegeaußendienst inklusive kundenfreundlicher Prozesse mit dem Motto: Wir stärken die Pflege zu Hause. 

Ziel ist, die individuellen Fähigkeiten und Ressourcen in der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen selbst und deren Angehörigen zur Stabilisierung der Versorgungssituation zu stärken. Belastungsfaktoren für pflegebedürftige Menschen und Angehörige können durch Begleitung, Beratung und Anleitung minimiert werden. 

Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind Lotsen für Ratsuchende. Sie informieren direkt nach Bekanntwerden einer drohenden Pflegebedürftigkeit über die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und analysieren gemeinsam mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen den Hilfe- und Unterstützungsbedarf, erarbeiten einen individuellen Versorgungsplan und helfen bei der Umsetzung.

Werden praktische Hilfestellungen gebraucht, sind unsere examinierten Pflegefachkräfte für unsere Versicherten vor Ort. Sie geben zum Beispiel Tipps zur fachgerechten Pflege oder Hilfestellung bei der Kommunikation mit demenziell erkrankten Menschen. Neben individuellen Schulungen zu fachpflegerischen Themen im Hausbesuch wie zum Beispiel zur Sturzprävention bieten unsere Pflegefachkräfte auch Gruppenschulungen in Präsenz oder digital an.

850 Nachbarschaftshelfer erhalten Zulassung

Seit 2022 können neben den teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und den ambulanten Pflegediensten auch Einzelpersonen ehrenamtlich als Nachbarschaftshelfer pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Möglich macht das die Anerkennungsverordnung des Landes Niedersachsen zu anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AzUA).

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer sind private Personen wie Nachbarn oder Freunde. Sie übernehmen stundenweise die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen. Zu den Aufgaben zählen zum Beispiel gemeinsame Spaziergänge, Einkäufe, Hilfe im Haushalt oder die Begleitung bei Arzt- oder Behördenbesuchen.

Voraussetzung ist, dass die Nachbarschaftshelfer vom Land Niedersachsen anerkannt werden, um unsere Versicherten zu betreuen und zu entlasten (§ 45a SGB XI). Über 850 Nachbarschaftshelfer und Nachbarschaftshelferinnen haben 2022/2023 die Zulassung erhalten. Die Pflegekassen erstatten die haushaltsnahen Leistungen über den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich.

Verbesserung der Personalschlüssel in Niedersachsen

Durch die Einführung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen (§ 113c SGB XI) entstand Anpassungsbedarf im Landesrahmenvertrag für die vollstationäre Dauerpflege hinsichtlich der Regelungen zur personellen Ausstattung mit Pflege- und Betreuungspersonal.

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landes, der Pflegekassen, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. (LAG FW) und der Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände der privaten Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen (LAG PPN) hat sich mit dem Thema befasst und den bisherigen Landesrahmenvertrag aus dem Jahr 2019 überarbeitet. Der neue Rahmenvertrag ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.

Angepasst wurden insbesondere die personelle Mindest- und Maximalmenge sowie die Regelungen zum vorzuhaltenden Anteil von Pflegefachkräften. Die neuen Mindestpersonalschlüssel sind nach einem Übergangszeitraum bis spätestens zum 1. Januar 2026 umzusetzen.
 
Die Pflegeeinrichtungen erhalten damit die Möglichkeit, einen flexibleren Personalmix aus den unterschiedlichen Qualifikationsniveaus einzusetzen und damit die Gesamtpersonalmenge aufzustocken. Weiterhin werden die bislang zusätzlich vereinbarten Fach- und Hilfskräfte in die reguläre Personalbemessung überführt.
 

 

Stabilisierung der wirtschaftlich herausfordernden Situation vollstationärer Pflegeeinrichtungen

Aktuell besteht teilweise eine herausfordernde wirtschaftliche Situation für viele Pflegeeinrichtungsträger. Die Ursachen beim Betrieb von Pflegeheimen sind hierbei sehr vielschichtig, hervorzuheben sind jedoch die aus dem Fachkräftemangel resultierenden Belegungseinbrüche, die teilweise zu deutlich sinkenden Auslastungsquoten mit entsprechenden Einnahmeverlusten führen. 

Zur Stabilisierung der Wirtschaftlichkeit vollstationärer Pflegeeinrichtungen besteht innerhalb der Pflegesatzkommission daher Konsens, diese Ausnahmesituation partnerschaftlich übergangsweise zu lösen.

Aufgrund der aktuell besonderen wirtschaftlichen Situation vollstationärer Pflegeeinrichtungen infolge geringerer Auslastung haben diese nunmehr die Möglichkeit, die nachgewiesene einrichtungsindividuelle Auslastung der letzten 12 Monate kalkulatorisch bis zu einer Untergrenze von 90 Prozent zu berücksichtigen. 

Ziel der AOK ist, der aktuell angespannten finanziellen Situation vollstationärer Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen vorrübergehend wirksam zu begegnen und die bestehenden Strukturen zur Versorgungssicherheit für Pflegebedürftige zu stabilisieren.

Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege in Niedersachsen

„Eine langfristige und flächendeckende Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen in einer aktuell schwierigen Situation“ – das ist das übergeordnete Ziel der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen: KAP.NI. Zu diesem Zweck arbeiten seit 2019 das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, die niedersächsischen Wohlfahrtsverbände, die Verbände der privaten Anbieter, die Pflegekassen, die kommunalen Spitzenverbände und die Vertretungen der Pflegekräfte für Verbesserungen in der Pflege zusammen.

Im August 2023 vereinbarten die Beteiligten gemeinsam ein umfangreiches Maßnahmenpaket zu den festgelegten Schwerpunkten: Fachkräftegewinnung, pflegende An- und Zugehörige sowie Entbürokratisierung und Digitalisierung.

Im letzten Jahr wurde bereits mit drei Vorhaben aus den jeweils genannten Schwerpunkten begonnen: „Kurzzeitpflege stärken!“, „Attraktivere Arbeitszeitmodelle schaffen!“ und „Bürokratie abbauen!“. 

In einem sogenannten 10-Punkte-Plan werden weitere konkrete Maßnahmen für eine Verbesserung der Situation in der Pflege in Niedersachsen festgehalten. So wird beispielsweise eine berufsbegleitende Fortbildung zur Pflegeassistenzkraft aufgebaut, mit der ungelernte Hilfskräfte in der Pflege auf eine Prüfung vorbereitet werden und so kurzfristig einen Berufsabschluss erreichen können. Bei dieser Maßnahme arbeiten das Niedersächsische Sozialministerium und das Kultusministerium eng mit den Verbänden der Einrichtungsbetreiber, den Pflegeschulen und der Bundesagentur für Arbeit zusammen. 

 

Refinanzierung der Inflationsausgleichsprämie

Obwohl es sich bei der Inflationsausgleichsprämie um eine einmalige freiwillige Zahlung der Arbeitgeber an ihre Beschäftigten handelt, konnte man sich in Niedersachsen mit Unterstützung der AOK auf eine Refinanzierung dieser Prämie für die Beschäftigten in der Pflege sowohl für Tarifgebundene als auch für andere Pflegeeinrichtungen einigen.

Diese zusätzliche Refinanzierungsmöglichkeit erlaubt es allen Arbeitgebern in der Pflege, diese wertschätzende und motivierende Prämie an ihre Beschäftigten auszuzahlen und dadurch die belasteten Fachkräfte finanziell zu stärken sowie dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die entstehenden Mehrkosten werden im Rahmen der Personalkosten durch die Pflegevergütungen refinanziert. 

Systemwechsel in der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege

In Anlehnung an die Vergütungsfindung der ambulanten Pflege SGB XI haben sich Kostenträger und Leistungsanbieter auch für die psychiatrische häusliche Krankenpflege auf ein vereinfachtes System zur Vergütungsbemessung verständigt.

Die Abrechnung der erbrachten Einsätze erfolgt nach Minuten. Durch Zuordnung der Minutenwerte zu den tatsächlichen Personalkosten führen höhere Zahlungen an die Beschäftigten seit Juni 2023 regelmäßig auch zu höheren Vergütungen. Dieses System ermöglicht auf einfachem Wege eine angemessene und auskömmliche Refinanzierung der Leistungen auf Basis der bestehenden Personalkosten.

Mit der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege soll möglichst erreicht werden, dass Versicherte im häuslichen Bereich bleiben können oder frühzeitig dorthin zurückkehren und die ambulante ärztliche Behandlung und deren Ziel gesichert sind. Durch diesen ambulanten Versorgungsschwerpunkt sollen zugleich die Krankenhausbehandlung und die Versorgung durch die psychiatrische Institutsambulanz vermieden beziehungsweise verkürzt werden.

Geschäftsbericht 23

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