AOK Logo
AOK Logo

Politik und die AOK 23

„Neue Krankenhausstrukturen, Ärzte- und Fachkräftemangel, Pflegefinanzierung – das Gesundheitswesen steht vor riesigen Herausforderungen und wichtigen Reformen. Als Gesundheitspartner von Millionen Menschen werden wir diese Prozesse gestalten. Wir machen uns für eine verlässliche Versorgung in Niedersachsen stark und ebenso dafür, dass unsere Versicherten und Arbeitgeber nicht unnötig belastet werden.“

Dr. Jürgen Peter
Vorstandsvorsitzender
 

Gesundheitspolitik 2023 – eine Kurzbilanz aus Sicht der AOK Niedersachsen

Das Jahr 2023 war für die GKV aus finanzieller Sicht herausfordernd. Es schließt mit einem Defizit in Höhe von knapp 1,9 Milliarden Euro. Eine Ursache für die Unterdeckung findet sich im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers sollten die Krankenkassen ihren Finanzbedarf für 2023 nicht allein aus den Zuweisungen des Gesundheitsfonds decken, sondern zusätzlich Rücklagen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro einsetzen. Für die AOK Niedersachsen bedeutete dies, dass ihr Rücklagen in Höhe von fast 170 Millionen Euro genommen wurden, die im Zuge der Umverteilung über den RSA in weiten Teilen wieder an andere Krankenkassen ausgeschüttet werden.

Auch das Jahr 2024 steht im Zeichen steigender Ausgaben. Mit einem abermals gestiegenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in Höhe von nunmehr 1,7 Prozent wird die GKV alsbald 300 Milliarden Euro für die Gesundheitsversorgung ausgeben. Bedauerlicherweise unternimmt der Gesetzgeber zu wenig, um über mehr Effizienz im Versorgungssystem das Ausgabenwachstum zu begrenzen. Dessen ungeachtet ist es der AOK Niedersachsen gelungen, ihren Haushalt 2024 mit einem deutlich unterdurchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,5 Prozent zu planen.

Bund und Länder ringen um die Krankenhausreform

Die strukturelle Neuordnung der stationären Versorgung ist das größte gesundheitspolitische Vorhaben der laufenden Legislaturperiode. Ihre Notwendigkeit ist unbestritten. Wir begrüßen, dass sich Bund und Länder nach monatelangen Verhandlungen im Juli 2023 mit der Einführung von Vorhaltepauschalen sowie einer Umstellung der Krankenhausplanung auf Leistungsgruppen auf die Eckpunkte einer Krankenhausreform verständigt haben. Ziel muss es sein, die Krankenhausstrukturen zukunftsfest aufzustellen, um zu jeder Zeit eine bedarfsgerechte und wohnortnahe stationäre Versorgung sicherzustellen. Der Umbau der Krankenhauslandschaft mit einer stärkeren Spezialisierung und Zentralisierung bietet die Gelegenheit, bestehende Überkapazitäten insbesondere in Städten und Ballungszentren abzubauen.

Leider hat der vom Bundestag im November 2023 beschlossene Gesetzentwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz für Streit zwischen Bund und Ländern gesorgt, der den weiteren Reformprozess verzögert hat. Nachdem im Vermittlungsausschuss eine Lösung gefunden wurde, die der Bundesrat im März 2024 bestätigt hat, haben wir die Hoffnung, dass auch die große Krankenhausreform zügig ins parlamentarische Verfahren geht und die Reform zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten kann. 

Die derzeit angedachte paritätische Finanzierung des 50 Milliarden Euro umfassenden Transformationsfonds mit Mitteln der Länder und des Gesundheitsfonds lehnen wir allerdings entschieden ab. Im System der dualen Krankenhausfinanzierung kümmert sich die Krankenversicherung um die Finanzierung der Betriebskosten. Die Investitionskosten muss die öffentliche Hand übernehmen. Dies den Beitragszahlenden in der GKV aufzubürden, ist ordnungspolitisch falsch und daher inakzeptabel. Allein für die Co-Finanzierung des Transformationsfonds müssten die Beitragssätze der Krankenkassen um 0,15 Prozentpunkte steigen.

Im Paket mit der Krankenhausreform sollte der Bund auch die Reform der Notfallversorgung angehen. Das Problem, dass die Notaufnahmen in den Krankenhäusern zunehmend mit Bagatellfällen überlastet sind, muss durch eine kluge Patientensteuerung gelöst werden. Auch hier gilt, dass mit Blick auf den Umbau der Leitstellen, die Stärkung des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes und die Einrichtung von integrierten Notfallzentren an den Krankenhäusern Bund, Länder und Landkreise in ihren jeweiligen Zuständigkeiten einen gemeinsamen Weg gehen sollten.

Energiepreisbremse für Krankenhäuser

Krankenhäuser können auf Basis von § 26f KHG eine Erstattung der Mehrkosten für leitungsgebundenen Strom, leitungsgebundene Fernwärme und leitungsgebundenes Erdgas für den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. April 2024 erhalten. Hierzu hat der Bund über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zuletzt einen Betrag von bundesweit bis zu 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die niedersächsischen Krankenhäuser erhalten ihre nachgewiesenen Mehrkosten auf Antrag. Daneben sind die Krankenhäuser verpflichtet, bis Januar 2024 eine Energieberatung nachzuweisen. Die hierfür entstandenen zusätzlichen Kosten werden bis zu einem Maximalbetrag von 10.000 Euro je Krankenhaus erstattet.

Mit der Umsetzung des Antragsverfahrens und der auftragsweisen Auszahlung der Mehrkosten hat das Land Niedersachsen die AOK Niedersachsen beauftragt. Ein Team aus dem Gesundheitsmanagement stationär kümmert sich um den gesamten Abwicklungsprozess und ist zentraler Ansprechpartner für die niedersächsischen Krankenhäuser. Hierzu zählt neben der Prüfung der Antragsunterlagen, der Anforderung der Erstattungsansprüche beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und der Auszahlung an die niedersächsischen Krankenhäuser auch die Beantwortung der zahlreichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben. Eine Abstimmung von Eckpunkten zum Antragsverfahren ist im Vorfeld mit dem niedersächsischen Sozialministerium und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) erfolgt. 

Für 2022 hat die AOK Niedersachsen insgesamt ca. 2,42 Millionen Euro als Erstattung für nachgewiesene Energiemehrkosten an 27 niedersächsische Krankenhäuser ausgezahlt. Für das Jahr 2023 sind aktuell circa 59,1 Millionen Euro für Energiemehrkosten an 106 erstattungsberechtigte Krankenhäuser überwiesen worden. Dazu kommen noch circa 600.000 Euro an 73 Krankenhäuser, denen für die verpflichtende Energieberatung Mehrkosten entstanden sind. 

Für Januar bis April 2024 können die Krankenhäuser ebenfalls Mehrkosten geltend machen sowie die Schätzungen für die erwarteten Mehrkosten für das Jahr 2023 korrigieren.

Kleine Pflegereform

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber auf Bundesebene im letzten Jahr eine kleine Pflegereform umgesetzt. Auf der Einnahmeseite steht eine weitere Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes bei gleichzeitiger Entlastung kinderreicher Familien. Im Gegenzug sieht das Gesetz verschiedene Leistungsverbesserungen vor. 

Neben der Anhebung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungen erhalten Versicherte in stationärer Pflege mit zunehmender Wohndauer etwas höhere Zuschüsse zu den Eigenanteilen. Dies ist richtig, aber nicht ausreichend, denn die steigenden Eigenanteile drohen Menschen mit Pflegebedarf zu überlasten. Der Bund ist aus unserer Sicht gefordert, mit höherem Bundeszuschuss die drohende Unterfinanzierung der sozialen Pflegeversicherung abzuwenden. Doch er macht genau das Gegenteil: Von der allgemeinen Öffentlichkeit fast unbemerkt hat der Gesetzgeber den erst 2022 eingeführten Bundeszuschuss in Höhe von 1 Milliarde Euro für die Jahre 2024 bis einschließlich 2027 ausgesetzt.

Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe in Niedersachsen

Am 12. Dezember 2023 hat der Niedersächsische Landtag das „Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen“ beschlossen. Mit der Novellierung des Beihilferechts schafft der Gesetzgeber die Möglichkeit, statt der klassischen Beihilfe eine monatliche, pauschale Beihilfe in Höhe der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zu wählen. Damit gewährt er faktisch einen Dienstherrenzuschuss analog zum Arbeitgeberbeitrag. Von diesem Wahlrecht können diejenigen Beamtinnen und Beamten profitieren, die schon heute in der GKV freiwillig versichert sind, wie auch diejenigen, die das Wahlrecht in die GKV zum Zeitpunkt ihrer Verbeamtung ausüben. 

Wir begrüßen den Beschluss des Landtages, weil dadurch – wenn auch nur für einen kleinen Anteil der Beamtinnen und Beamten – endlich ein echter Wettbewerb zwischen der GKV und der PKV ermöglicht wird. Denn ohne eine solche Beihilfe müsste ein GKV-versicherter Beamter den Krankenversicherungsbeitrag in voller Höhe selbst bezahlen. Mit der Novelle wird auch der öffentliche Dienst in Niedersachsen attraktiver.

Geschäftsbericht 23

Bleiben Sie stets informiert über die AOK Niedersachsen. Klicken Sie jetzt zurück zur Themenübersicht und scrollen Sie sich durch den Geschäftsbericht 23.