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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die AOK NordWest hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.aok.de/mk/nordwest/onlineservice.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website https://www.aok.de/mk/nordwest/onlineservice ist mit der BITV 2.0 und dem BGG derzeit nicht komplett vereinbar.

Die Agentur d-SIRE GmbH & Co. KG hat den Internetauftritt im November 2023 nach dem WCAG-Verfahren getestet und zertifiziert. Daraufhin wurden Anpassungen zur Barrierefreiheit der Website vorgenommen.<o:p></o:p>

Nicht barrierefreie Inhalte
Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind u. a. nicht barrierefrei:

  • Die strukturelle Semantik von Überschriften ist nicht vollständig und konsistent.
  • Das Farbschema erfüllt nicht die erforderlichen Mindestkontraste. Dies betrifft auch einige Fokuszustände.
  • Die Tastaturbedienung, insbesondere von Overlays, muss optimiert werden.

Das Video in Gebärdensprache und die Erläuterungen der Seite in Leichter Sprache sind in dem 3. Quartal 2023 veröffentlicht worden.

Weitere Anpassungen sind momentan nicht geplant, da die Seite zum großen Teil die Vorgaben des BITV 2.0 und des BGG erfüllt, und weitere Anpassungen durch Versichertengelder vorgenommen werden müssten und diese nur zweckgebunden genutzt werden dürfen.<o:p></o:p>

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.12.2023 erstellt. Sie wird nach der Auditierung durch die Agentur d-SIRE GmbH & Co. KG angepasst.

Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel per E-Mail mitteilen:

barrierefreiheit.online@nw.aok.de 
Stefan Scheider
Unternehmensbereich Kunde & Markt
AOK NordWest

Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
 
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
 
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de