Hintergrund zu Selektivverträgen

In Deutschland versichern über 90 gesetzliche Krankenkassen rund 90 Prozent der Bevölkerung. Die angebotenen Leistungen sind fast vollständig gesetzlich definiert und werden über sogenannte Kollektivverträge auf Bundesebene verhandelt und vergütet. Abgedeckt sind so zum Beispiel alle ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen. Zusätzlich gibt es seit einigen Jahren selektivvertragliche Leistungen. Diese stellen zum einen eines der wenigen Marketinginstrumente im GKV-System dar, zum anderen ermöglichen sie Innovationen individueller und schneller für die Versorgungslandschaft zugänglich zu machen.

Krankenkassen und zulässige Vertragspartner können Leistungen oder Versorgungsprogramme vereinbaren. Diese zusätzlichen Vereinbarungen werden als Selektivverträge, Einzelverträge oder auch Direktverträge bezeichnet. Sie werden genutzt, um zusätzlich und teilweise auch ersetzend zur kollektivvertraglichen Versorgung flexibel auf einen besonderen (regionalen) Behandlungsbedarf einzugehen. Krankenkassen wie die AOK schließen dazu Versorgungsverträge direkt mit einzelnen Leistungserbringern oder Gruppen von Leistungserbringern ab. Zudem können sich mehrere gesetzliche Krankenkassen zusammenschließen und bei Bedarf auch mit privaten Krankenversicherungen kooperieren.

Vertragspartner der Kassen können bei Selektivverträgen zum Beispiel Arztnetze, medizinische Versorgungszentren oder auch pharmazeutische Unternehmen, Hersteller von Medizinprodukten sowie Anbieter von digitalen Diensten und Anwendungen sein.

Für Ärzte und Versicherte ist die Teilnahme an Selektivverträgen freiwillig.

Vertragstypen laut Fünftem Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) :

  • Besondere Versorgung (§ 140a)

  • Strukturierte Behandlungsprogramme - Disease-Management-Programme - DMP (§ 137f SGB V)

  • Modellvorhaben (§§ 63 ff. SGB V)

  • Hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V) ​

Vorteile von Selektivverträgen

Ganz allgemein ermöglichen Selektivverträge eine größere Flexibilität und Regionalität in der Versorgung: Sie ermöglichen es zum Beispiel, auf örtliche Besonderheiten gezielt einzugehen und spezielle regionale und krankheitsspezifische Versorgungsprobleme zu lösen.

Damit erfüllen Selektivverträge auch eine wichtige Innovationsfunktion in der GKV: Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, von kollektivvertraglichen Regelungen abzuweichen und neue Versorgungsansätze mit geeigneten Partnern zu etablieren und ihren Erfolg zu prüfen. Damit profitieren die Versicherten schnell von neuen Versorgungsansätzen.

In Selektivverträgen können Krankenkassen auch zuvor durch den Innovationsfonds geförderte Projekte weiterführen.

Wann kommt ein Selektivvertrag für uns infrage?

Die Versorgungsidee sollte nachweislich ein bestehendes Versorgungsdefizit beheben können und für alle Beteiligten einen Vorteil ermöglichen.

Es geht nicht darum, an der Regelversorgung vorbei zu versorgen, sondern sinnvoll zu optimieren und dabei keine Insellösungen zu schaffen. Wenn Ihre Idee diesen Anspruch erfüllt, dann nur Mut und melden Sie sich bei uns!

Was ist der Innovationsfonds?

Der Innovationsfonds entwickelt die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung qualitativ weiter. In diesem Rahmen veröffentlicht der beim G-BA beheimatete Innovationsausschuss regelmäßig Förderbekanntmachungen im Bereich der neuen Versorgungsformen (Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen) und innerhalb der Versorgungsforschung (wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen unter Alltagsbedingungen).

Aktuell können Projektvorhaben über den Innovationsfonds (innerhalb der jeweiligen Förderbekanntmachungen) bis 2024 abgebildet werden. Als jährliches Fördervolumen stehen insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Innovationsfonds, den bisher geförderten Projekten und den Förderbekanntmachungen gibt es auf der Website des G-BA-Innovationsfonds.

Für wen ist der Innovationsfonds geeignet?

Grundsätzlich können alle Player im Gesundheitswesen den Innovationsfonds bespielen, wenn die entsprechenden Förderkriterien eingehalten werden. Hierfür hat der G-BA auf seiner Website entsprechende Informationen bereitgestellt. Gerne beraten Sie auch die Expertinnen und Experten der AOK PLUS zur Umsetzbarkeit Ihres Vorhabens.

Was sind die Vorteile des Innovationsfonds?
Der Fonds lässt neue und innovative Ansätze wachsen und ermöglicht es, sie unter realen Bedingungen auszuprobieren. Nach Abschluss der Umsetzungsphase werden die Ansätze entsprechend evaluiert und ihr Nutzen nachgewiesen - mit der Chance, nachhaltig das Gesundheitswesen positiv zu beeinflussen. Darüber hinaus vernetzt der Innovationsfonds verschiedene Partnerinnen und Partner, bildet Synergien und schafft neue Strukturen.

Welche Projekte unterstützt die AOK PLUS?

Die AOK PLUS engagiert sich aktiv im Innovationsfonds und begleitet Projektvorhaben innerhalb der Versorgungsforschung und den neuen Versorgungsformen aktiv als Kooperations- und Konsortialpartnerin:

Das perfekte Pitchdeck

Pitchdeck

Welche Informationen Ihr Pitchdeck enthalten sollte, um Ihre Chancen zu maximieren, erfahren Sie in dieser Präsentation.

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