Rücknahme Ihrer Kündigung
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Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die Ausübung des Wahlrechts (§ 175 SGB V) erforderlich. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland finden Sie hier.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Kündigung zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) zurücknehmen möchten, dann ist dies ausschließlich über den schriftlichen Weg möglich.