eAU – Umsetzung seit Januar 2023
Arbeitgeber müssen die AU-Daten elektronisch abrufen
Digitaler Abruf für alle Arbeitgeber verpflichtend
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf der eAU, der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, für alle Arbeitgeber verbindlich. Die Vorlage einer Papierbescheinigung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen. Bereits seit 2021 übermitteln nicht nur Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten, sondern auch Krankenhäuser die Zeiten eines stationären Aufenthalts im Rahmen des eAU-Verfahrens an die Krankenkassen. Seit Anfang 2022 können auch Arbeitgeber an dem Verfahren teilnehmen und viele haben es bereits ausprobiert.
Eigentlich sollte es schon zum 1. Juli 2022 so weit sein. Nach einem Aufschub wurde es zum 1. Januar 2023 Ernst mit der flächendeckenden Einführung. Arbeitgeber müssen nun die AU-Bescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.
Wir informieren Sie zu folgenden Inhalten
- eAU – Umsetzung seit Januar 2023
- Technische Voraussetzungen für den Datenaustausch
- Organisatorische Voraussetzungen für den Datenaustausch
- Teilnahme und Ausschluss vom eAU-Verfahren
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