Dialyse während des Urlaubs
Ablauf und Abrechnung der Dialyse
In Deutschland werden Dialysebehandlungen über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Für die Dialyse während eines Urlaubsaufenthalts in den EU-Staaten, in Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz brauchen Sie zuvor keine Genehmigung der AOK Bayern, wenn Sie vor Reiseantritt bereits in Behandlung sind. Bei einer Dialysebehandlung in einer entsprechenden Vertragseinrichtung legen Sie dann lediglich Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor. Diese befindet sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte.
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, der Türkei oder in Tunesien (sog. Abkommensstaaten) benötigen Sie hingegen im Vorfeld eine Genehmigung für eine Dialysebehandlung. Die dafür notwendige Anspruchsbescheinigung stellt Ihnen die AOK Bayern aus. Bitte wenden Sie sich deshalb unbedingt vor Urlaubsantritt an uns.
Sobald Sie eine geeignete Einrichtung an Ihrem Urlaubsort gefunden haben, erkundigen Sie sich, ob
- freie Dialyseplätze während Ihres gewünschten Urlaubszeitraums zur Verfügung stehen.
- eine Inanspruchnahme der Dialyse mit der Europäischen Versicherungskarte (EHIC) möglich ist.
- eine Inanspruchnahme der Dialyse in Abkommensstaaten mit der dafür vorgesehenen Anspruchsbescheinigung (z. B. T/A 12 bei Aufenthalt in der Türkei) möglich ist.
Erfolgt die Abrechnung über die EHIC oder die Anspruchsbescheinigung, sind vor Ort möglicherweise landesübliche Zuzahlungen zu leisten.
Ist die Abrechnung über die EHIC oder die Anspruchsbescheinigung nicht möglich, besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung. Bitte wenden Sie sich deshalb unbedingt vor Urlaubsantritt an uns, um den Umfang und den Zeitraum abzuklären.
Kostenerstattung für Behandlungen in Staaten, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht
Bei Urlaub in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist die Abrechnung über die EHIC oder eine Anspruchsbescheinigung nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch in diesen Fällen eine Kostenerstattung möglich. Wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung deshalb unbedingt vor Urlaubsantritt an eine AOK-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe, um abzuklären, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum dies möglich ist.
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