AOK Bayern-eVerordnung

Die eVerordnung – das Rezept für eine smarte Hilfsmittel-Verschreibung.

AOK Bayern-eVerordnung

Mit der App für eVerordnungen haben Sie Ihre Verordnung für ein orthopädisches Hilfsmittel wie Bandagen oder Einlagen auf Ihrem Smartphone und damit immer dabei. Ohne lästigen Papierkram lösen Sie Ihre elektronische Verordnung schnell und sicher bei einem Hilfsmittelanbieter, z. B. einem Sanitätshaus ein. Dies und noch viel mehr ist mit der neuen App AOK Bayern-eVerordnung möglich.  

Die App für eVerordnungen kann von Versicherten der AOK Bayern genutzt werden. Mit dieser App haben Sie Ihre Hilfsmittelverordnung auf Ihrem Smartphone. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt sie digital in der ärztlichen Praxis aus und wird von Ihnen anschließend kostenfrei an den Hilfsmittelanbieter, also einem Sanitätshaus, einer Apotheke oder einem sonstigen Fachgeschäft weitergeleitet. Außerdem bietet diese App noch mehr – eine Arztsuche, eine Suche nach teilnehmenden Hilfsmittelanbietern und Sie sehen jederzeit den Bearbeitungsstatus Ihrer eVerordnung. Das Angebot für die elektronische Hilfsmittelverordnung ist kostenlos und freiwillig – sowohl für Versicherte als auch für ärztliche Praxen und Hilfsmittelanbieter. 

Vorteile der App

  • Zeit sparen

    In der ärztlichen Praxis entfällt das Warten auf das Ausstellen der Verordnung inklusive Unterschrift.

  • Robust

    Die elektronische Verordnung verschmutzt nicht, geht weder verloren noch wird sie beschädigt.

  • Kein Porto

    Leiten Sie die eVerordnung direkt in der App kostenfrei weiter.

  • Schneller Service

    Wählen Sie in der App Ihren Hilfsmittelanbieter (z. B. Sanitätshäuser oder Apotheken) – die Verordnung wird sofort elektronisch übermittelt, eine schnelle Versorgung ist möglich.

  • Immer auf dem aktuellen Stand

    Verfolgen Sie in der App den Status Ihrer Verordnung. 

  • Zettelwirtschaft entfällt

    Sie haben alle eVerordnungen gesammelt in der App gespeichert.

Übersicht der Hilfsmittel

Diese Hilfsmittel können aktuell digital verordnet werden. Das Angebot wird stetig erweitert.

  • Adaptionshilfen
  • Armprothesen
  • Bade- und Duschhilfen
  • Bandagen
  • Beinprothesen
  • Brustprothesen
  • Einlagen
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Epithesengehilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Kranken-/Behindertenfahrzeuge
  • Lagerungshilfen
  • Orthesen/Schienen
  • Sitzhilfen
  • Stehhilfen
  • Schuhe
  • Therapeutische Bewegungsgeräte
  • Toilettenhilfen

So funktioniert die eVerordnung für Hilfsmittel (z. B. Einlagen, Orthesen oder Bandagen)

Verordnung beim Arzt

eVerordnung in der App

Wahl des Sanitätshauses

Termin durch Sanitätshaus

Erhalt Hilfsmittel

Verordnung beim Arzt

01/05

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet Ihnen ein Hilfsmittel, z.B. eine Orthese.

Hier finden Sie die App zum Einlösen von eVerordnungen für AOK Bayern Versicherte

  • Nach dem Download erfolgt der Anmeldeprozess in der App. Hierfür müssen Sie die jeweiligen Nutzungsbedingungen, Teilnahme und Datenschutzerklärungen akzeptieren. Anschließend halten Sie ihre Anmeldedaten der „Meine AOK“ bereit. Der Authentifizierungsprozess bzw. der regelmäßige Login erfolgt mit Ihren Anmeldedaten für „Meine AOK“ und dem Ihnen bekannten Fenster, sowie dem dazugehörigen mTAN Verfahren.
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AOK – Die Gesundheitskasse

Teilnahmeerklärung

eVerordnung Teilnahemerklaerung

Nutzungsbedingungen

eVerordnung Nutzungsbedingungen

FAQs zur App

FAQ zur „AOK Bayern eVerordnung-Hilfsmittel“ App

Sie haben Fragen oder Probleme?

Kontaktieren Sie einfach unseren Kundenservice bei allgemeinen Fragen oder Informationen zur eVerordnung rund um die Uhr über die kostenlose AOK Bayern Servicehotline 089 74265 40532.

Sie benötigen Hilfe, z.B. bei technischen Problemen rund um die eVerordnung? Wir helfen Ihnen gerne weiter – senden Sie uns eine E-Mail an eVerordnung-Hilfsmittel@by.aok.de

So sicher sind Ihre Daten

Ihre eVerordnungen liegen auf sicheren Servern in Deutschland. Sie haben die Datenhoheit. Durch die sichere Identifizierung im Registrierungsprozess der App ist sichergestellt, dass nur Sie Zugriff auf Ihre Daten haben. Außerdem hat Ihre ausstellende Ärztin bzw. Ihr ausstellender Arzt und der Hilfsmittelanbieter, den Sie für die Hilfsmittelversorgung ausgewählt haben, einen Datenzugriff auf die jeweilige eVerordnung. Im Rahmen eines Genehmigungsprozesses und bei der Abrechnung erhält Ihre AOK Bayern einen Zugriff auf die eVerordnung. 

Gemeinsam für eine effizientere Versorgung

Die eVerordnung ist eine Initiative von eGesundheit Deutschland, einem Gemeinschaftsprojekt von sieben gesetzlichen Krankenkassen mit rund 34 Millionen Krankenversicherten. Weitere Informationen unter egesundheit-deutschland.de

Aktualisiert: 28.11.2024

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